Digitale Girocards sind bequem – aber leider nicht vollständig sicher. Nach einem Phishing-Anruf verlor ein Kunde 6.700,30 Euro. Das Landgericht (LG) Darmstadt entschied nun: Die Volksbank muss zahlen – inklusive Anwaltskosten (Urteil vom 3. Februar 2025, Az. 2 O 190/24). Ein wegweisendes Urteil für Verbraucher.
Kunde nutzte Online-Banking der Volksbank
Der Mann war Volksbank-Kunde und nutzte das bankeigene Online-Banking inklusive digitaler Girocard. Für Transaktionen verwendete er das TAN-basierte Verfahren „VR-SecureGo Plus”, das ans Smartphone gekoppelt ist. Die digitale Girocard war ebenfalls auf dem Handy hinterlegt und diente im Alltag als reguläres Zahlungsmittel.
Vermeintlicher Mitarbeiter verschafft sich Zugang zu Konto
Im Juni 2023 erhielt der Kontoinhaber einen Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Volksbank. Dieser gab vor, einen Datenabgleich durchführen zu wollen. Gesagt, getan – nachdem die Daten abgefragt worden waren, bat der Anrufer um eine „Bestätigung“ des Abgleichs via TAN auf dem Mobiltelefon des Kunden. Dieser ahnte nichts Böses und tat wie geheißen. Was er nicht wusste: Dem Anrufer gelang es aufgrund der TAN-Bestätigung, eine mit dem Konto des Kunden verknüpfte digitale Girokarte auf einem anderen Gerät zu installieren.
Täter räumt Konto leer – Volksbank verweigert Erstattung
In den nächsten vier Tagen kam es zu unerwünschten Abbuchungen, in Höhe von insgesamt 6.700,30 Euro. Als der Kontoinhaber hiervon Wind bekam, forderte er die Volksbank zur Erstattung des Betrages auf – schließlich habe er keine der Abbuchungen jemals autorisiert. Das Kreditinstitut weigerte sich. Der Kunde habe schließlich mit „seiner“ Girokarte bezahlt. Zudem habe er dem Täter grob fahrlässig Zugang zu seinem Konto verschafft.
LG: Zahlungen nicht autorisiert – Volksbank zahlen
Der Mann reagierte schnell und beauftragte eine spezialisierte Kanzlei – mit Erfolg: Das Landgericht Darmstadt sprach ihm die volle Rückerstattung von 6.700,30 Euro zu. Das bloße Einrichten der digitalen Girocard sei keine Autorisierung späterer Zahlungen, so das Gericht. Zudem seien viele Kunden auf ähnliche Betrugsmaschen hereingefallen. Dem Kunden könne man daher keinen Vorwurf machen. Auch die Anwaltskosten von 356,88 Euro muss die Volksbank übernehmen.
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