Die Probleme bei offenen Immobilienfonds spitzen sich weiter zu. Nachdem zuletzt bereits mehrere Immobilienfonds wie der WohnSelect D unter Druck geraten sind, trifft es nun auch den UBS (D) Euroinvest Immobilien. Die UBS Real Estate GmbH hat die Rücknahme und Ausgabe von Anteilen ausgesetzt. Für Anleger bedeutet dies vor allem eines: Eine reguläre Rückgabe der Fondsanteile ist derzeit nicht möglich.
UBS setzt Anteilsrücknahme beim Euroinvest Immobilien aus
Hintergrund für die Aussetzung der Anteilsrücknahme sind nach Angaben der Gesellschaft erhebliche Rückgabewünsche von Anlegern und nicht ausreichende liquide Mittel, um diese bedienen zu können.
Der Fonds investiert schwerpunktmäßig in Büro- und Gewerbeimmobilien in Europa – ein Marktsegment, das seit längerer Zeit durch steigende Zinsen, sinkende Immobilienbewertungen, einen schwachen Transaktionsmarkt und veränderte Anforderungen an Büroflächen belastet wird.
Für Anleger hat die Aussetzung erhebliche Konsequenzen. Das investierte Kapital ist vorerst gebunden. Eine Rückgabe der Anteile ist derzeit nicht möglich.
Offene Immobilienfonds geraten zunehmend in die Krise
Die Lage bei offenen Immobilienfonds hat sich in den vergangenen Monaten deutlich verschärft. Steigende Zinsen, sinkende Immobilienbewertungen und ein schwieriges Marktumfeld führen dazu, dass viele Anleger ihre Anteile zurückgeben möchten. Gleichzeitig lassen sich Immobilien oft nicht schnell genug verkaufen, ohne erhebliche Preisabschläge hinnehmen zu müssen.
Besonders problematisch ist derzeit der Markt für Büroimmobilien. Homeoffice, steigende Leerstände und schwächere Nachfrage belasten zahlreiche Fonds. Nachdem zunächst vor allem Wohnimmobilienfonds im Fokus standen, geraten nun zunehmend auch Gewerbeimmobilienfonds in Schwierigkeiten.
Die aktuelle Entwicklung zeigt erneut: Offene Immobilienfonds sind keineswegs risikolos. Anleger müssen insbesondere darüber aufgeklärt werden, dass die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt werden kann und das investierte Kapital dann über längere Zeit nicht verfügbar ist.
JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Anleger offener Immobilienfonds
Viele Anleger gingen davon aus, mit offenen Immobilienfonds in eine vergleichsweise sichere und jederzeit verfügbare Anlage investiert zu haben. Gerade bei diesen Fonds bestehen jedoch besondere Risiken, über die im Rahmen der Anlageberatung ordnungsgemäß aufgeklärt werden muss.
Dazu gehören insbesondere das Risiko einer Aussetzung der Anteilsrücknahme, mögliche Wertverluste, eine eingeschränkte Verfügbarkeit des Kapitals sowie Risiken des Immobilienmarktes. Wurden diese Risiken nicht oder nicht ausreichend erläutert, können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen.
JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Anleger offener Immobilienfonds bei der Prüfung und Durchsetzung möglicher Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.