Darlehensverträge zum Autokauf, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten, sind weiterhin widerrufbar. Für Autofahrer, die ihr Auto mit einem Kredit finanziert haben, ist es daher auch heute noch möglich, diesen zu widerrufen und selbst Jahre nach Abschluss des Vertrages Geld zurückzubekommen. Der Grund: Fehler in Autokreditverträgen. Mit Urteil vom 11. Mai 2021 (Aktenzeichen: XI ZR 36/20) hat der Bundesgerichtshof (BGH) erneut einem Autokäufer ein Widerrufsrecht zuerkannt mit der Folge, dass er 11.600,00 Euro zurückerhält.
Der unzufriedene Autofahrer
Im August 2016 schloss der Kläger mit der beklagten Bank einen Darlehensvertrag über rund 22.500,00 Euro zur Finanzierung eines Audi A3. Zusätzlich finanzierte er eine Ratenschutz- und eine Kaufpreisversicherung, jedoch keinen GAP-Plus-Versicherungsvertrag zum Kaufpreisschutz. Dennoch war ein GAP-Plus-Versicherungsvertrag im Kreditvertrag angegeben. Am 24. März 2018 widerrief der Kläger seinen Darlehensvertrag. Zur Begründung berief er sich auf eine fehlerhafte Widerrufsinformation. Von der Bank verlangte er die Rückzahlung der gesamten Darlehenszahlungen und bot im Gegenzug die Rückgabe seines Pkw an.
Die positive Entscheidung
Der Kläger brauchte einen langen Atem und viel Geduld. Seine Klage wurde sowohl in erster Instanz vom Landgericht Wuppertal als auch in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen. Erst vor dem Bundesgerichtshof bekam er Recht.
Der BGH bestätigte dem Autokäufer, dass die von der Bank verwendeten Widerrufsinformationen dem vorgeschriebenen Muster nicht entsprachen. In der Unterüberschrift „Besonderheiten bei weiteren Verträgen“ war auch ein „GAP-Plus-Versicherungsvertrag“ angegeben – zu Unrecht, denn der Kläger hatte einen solchen Vertrag zu keiner Zeit abgeschlossen. Der Darlehensvertrag ist somit rückabzuwickeln.
Der BGH folgte mit dieser Entscheidung seiner bisherigen Rechtsprechung und verwies auf sein Urteil zum Kaskadenverweis vom 27. Oktober 2020 (Aktenzeichen XI ZR 498/19), über die wie wir bereits berichteten.
BGH: Kredit kann noch längere Zeit widerrufen werden
Aus einer weiteren Entscheidung des BGH vom 30. März 2021 (Aktenzeichen: XI ZR 142/20) ergibt sich, dass der Kredit zur Autofinanzierung auch noch längere Zeit nach Abschluss des Darlehens widerrufen werden kann. Der Kauf des finanzierten Pkw datierte aus 2014. Die Käuferin entschloss sich jedoch erst in 2018, den Kredit zu widerrufen und war damit trotz der vergangenen vier Jahre nicht zu spät dran. Der BGH hielt die von der Bank verwendete Belehrung zudem für fehlerhaft. Es fehlten in der Widerrufsinformation laut Gesetzesmuster gleich zwei der zwingend vorgeschriebenen Überschriften bezüglich verbundener Geschäfte.
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