In dem Finanzskandal rund um Wirecard gibt es für die Aktionäre neue Hoffnung. Zeitgleich läuft das Insolvenzverfahren. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen wurde bestimmt auf den 26. Oktober 2020. Anleger sollten diese Frist nicht versäumen. JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Forderungsanmeldung. Die erste Gläubigerversammlung wird am 19. November 2020 stattfinden.
Bericht setzt Ernst & Young unter Druck
Ein Bericht der Financial Times (FT) setzt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) massiv unter Druck. Mitarbeiter von Wirecard sollen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY bereits 2016 vor Bestechung und Betrug gewarnt haben. Diese Informationen stammen aus einem 61-seitigen Anhang des Sondergutachtens der Prüfungsgesellschaft KPMG. KPMG ist ein direkter Konkurrent von EY und hat im April diesen Jahres Lücken in der Bilanz von Wirecard aufgedeckt. Das führt schließlich dazu, dass EY den Abschluss für 2019 nicht testierte. Angesichts der neuen Erkenntnisse dürfte sich der Vorwurf gegenüber EY, dass sie die Investoren in vorsätzlicher und sittenwidriger Weise geschädigt haben, verdichten und damit eine Schadensersatzpflicht auslösen.
Klagen gegen beratende Banken laufen
Darüber hinaus haben Anleger, denen eine Investition in Wirecard durch einen Berater oder eine Bank angeboten wurde, möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz. Ein solcher Anspruch besteht dann, wenn der Berater die ihm obliegenden Pflichten aus dem Beratungsvertrag nicht hinreichend wahrgenommen hat. Dieser muss den Anleger nämlich sowohl anleger- als auch anlagegerecht beraten. Wurde Ihnen beispielsweise eine Investition in Form von Zertifikaten empfohlen, müssen diese überhaupt zu Ihrem Anlageprofil passen. Ist das nicht der Fall, sollten Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt Sie die auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts erfahrene Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte. Brauchen Sie Hilfe bei der Insolvenzanmeldung oder haben Sie Fragen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten im Wirecard-Skandal, dann vereinbaren Sie einen telefonischen Erstbesprechungstermin mit Frau Rechtsanwältin Jackwerth.