DEGAG: Milliarden-Überschuldung – Ansprüche rechtzeitig sichern

Die Insolvenz der DEGAG-Gruppe nimmt dramatische Ausmaße an: Rund 1,1 Milliarden Euro Überschuldung betreffen mehr als 4.700 Anleger, deren Investitionen von insgesamt 282 Millionen Euro nun massiv gefährdet sind. Schon in einem früheren Beitrag zur DEGAG haben wir auf die besonderen Gefahren der Genussrechte hingewiesen. Anleger sollten ihre Ansprüche sichern!

Brisante Lage für Anleger

Nach dem Gutachten des Insolvenzverwalters gibt es Hinweise auf eine verspätete Insolvenzanmeldung. So soll die Zahlungsunfähigkeit der DEGAG WI8 bereits im November 2023 vorgelegen haben – verursacht durch Steuerrückstände von fast 1,5 Millionen Euro. Dennoch wurden Anleger bis Ende 2024 weiter ausgezahlt. Diese Zahlungen stuft der Insolvenzverwalter als potenziell anfechtbar ein. Das bedeutet: Anleger, die Zins- oder Rückzahlungen erhalten haben, könnten verpflichtet werden, diese Zahlungen an die Insolvenzmasse zurückzuzahlen. Ob es dazu kommt, wird das weitere Verfahren zeigen.

Verdacht auf Zweckentfremdung

Darüber hinaus gibt es Hinweise auf eine mögliche Zweckentfremdung von Anlegergeldern in Millionenhöhe. Ob tatsächlich Mittel für private Zwecke entnommen wurden, ist bislang offen und bleibt Gegenstand laufender Ermittlungen. Damit stehen die betroffenen Anleger vor einer komplexen Situation: Neben dem drohenden Totalverlust drohen Rückforderungen bereits erhaltener Zahlungen sowie die Herausforderung einer sorgfältigen Forderungsanmeldung.

Forderungsanmeldung bis 7. Oktober

Anleger sollten ihre Forderungen bis zum 7. Oktober anmelden. Zwar sind auch Nachmeldungen möglich, diese sind jedoch mit Nachteilen verbunden. Die richtige Einordnung dürfte entscheidend sein:

  • Nachrangige Forderungen (§ 39 InsO): geringe Chancen auf Rückzahlung
  • Reguläre Forderungen (§ 38 InsO): bessere Aussichten auf eine Insolvenzquote

Da Anhaltspunkte für eine Täuschung der Anleger bestehen, spricht vieles für eine reguläre Anmeldung – möglicherweise bei mehreren Gesellschaften der DEGAG-Gruppe. Fachliche Unterstützung ist hierbei anzuraten.

Zusätzliche Chancen für Anleger

Neben der Forderungsanmeldung kommen weitere Ansprüche in Betracht:

  • Schadensersatz gegen Vermittler, wenn Beratungs- oder Informationspflichten verletzt wurden.
  • Anfechtbare Nachrangklauseln: Sollten diese fehlerhaft sein, könnte sich die Stellung der Anleger im Insolvenzverfahren erheblich verbessern.

JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt DEGAG-Anleger

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht setzen wir uns konsequent für geschädigte Anleger ein. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Anmeldung Ihrer Forderungen sowie der Prüfung und Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche. Wir analysieren Ihre individuelle Situation, entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

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