Seit Anfang des Jahres müssen Anleger der Deutschen Lichtmiete AG um ihre Investitionen zittern. Nachdem im Februar zunächst das Amtsgericht Oldenburg das Insolvenzverfahren eröffnet hat und es im März zu einem weiteren Insolvenzverfahren kam haben nun die meisten Anleger Post vom Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß von der Kanzlei WallnerWeiß erhalten.
Eigentumserwerb an den Leuchtsystemen?
Anleger konnten bei der Lichtmiete AG Leuchtsysteme als Direktinvestement kaufen. Die Leuchten wurden anschließend von Lichtmiete selbst gemietet, um sie wiederum an Endkunden weiterzuvermieten. Den Anlegern wurde zugesichert, dass Lichtmiete nach Ablauf der Mietzeit die Produkte zurück erwirbt und eine jährliche Rendite von mehr als fünf Prozent zu erzielen sei. Bei diesem Vorgehen war jedoch immer fraglich, ob die Anleger an dem gekauften Leuchtsystem Eigentum erworben haben oder nicht. Dies wird teilweise bejaht, wenn die Leuchten wirklich existierten. Teilweise wird ein Eigentumserwerb aber auch abgelehnt.
Insolvenzverwalter: Verzicht auf Herausgabeansprüche
Der Insolvenzverwalter vertritt nun die Auffassung, dass Anleger kein Eigentum erworben hätten. Damit stehen die Anleger im Insolvenzverfahren deutlich schlechter dar, da sie andernfalls ein Aussonderungsrecht gehabt hätten. Weil das alles rechtlich ungeklärt ist, bitte Insolvenzverwalter Weiß jetzt die Anleger um einen befristeten Verzicht auf Herausgabeansprüche. Anleger sollten alarmiert sein und sich vorher über das Für und Wider informieren. Denn im Zweifel werden die Leuchtsysteme dann veräußert und Anleger bleiben auf hohen Verlusten sitzen.
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