Ein Crowdfunding-Projekt von Engel & Völkers ist gescheitert: Das Amtsgericht Augsburg eröffnete am 22. Dezember 2022 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Royal Residenz 4 GmbH (Aktenzeichen: 5 IN 532/22). Royal Residenz 4 GmbH betrieb die Projekte Atelier-Wohnungen an der Burg und Atelier-Wohnungen an der Burg II über die Internetplattform EV Digital Invest AG als Finanzanlagenvermittlerin. Burg I soll pünktlich zurückgezahlt worden sein, Burg II hat ernsthafte Probleme.
Engel & Völkers: Digitales Crowdinvesting
Die EV Digital Invest AG, Berlin bietet Anlegern digitales Immobilien-Investing durch Crowdfinanzierung an. Bei der so beworbenen Vermögensanlage der Royal Residenz 4 GmbH Burg II handelt es sich um unverbriefte Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt mit einem Festzins von 5,7%, für die eine feste Laufzeit zum 4. September 2023 vereinbart war. Für das in München geplante Neubauvorhaben eines Mehrfamilienhauses sammelte Engel & Völkers Digital Invest bis Ende Juli 2,4 Millionen Euro ein. Die Bauarbeiten haben am 1.12.2020 begonnen und sollten zum 14. Februar 2022 beendet werden.
Ein früher Insolvenzantrag
Ende Dezember 2022 scheiterte das Projekt Burg II jedoch wegen Zahlungsunfähigkeit. Brisant: Der Insolvenzantrag ist bereits am 4. August 2022 gestellt worden und damit unmittelbar nach dem erst im Juli 2022 betriebenen Funding. Probleme mit der Zahlungsfähigkeit könnten somit bereits beim Funding bekannt gewesen sein. Wegen der hohen Überschuldung scheint zudem eine Rückzahlung der Investition an die Anleger unwahrscheinlich.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern
JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen Anlegern des Projekts, ihr finanzielles Engagement auf Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Insbesondere bei Gewährung eines Nachrangdarlehens fehlt es oftmals an einer ausreichenden Risikobelehrung. Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.