EV Digital Invest AG: Insolvenz in Eigenverwaltung – Was Anleger jetzt wissen sollten

Die Berliner Crowdinvesting-Plattform EV Digital Invest AG stellte am 4. Juli 2025 beim Amtsgericht Charlottenburg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Was Anleger jetzt wissen sollten, darüber informieren JACKWERTH Rechtsanwälte.

EV Digital Invest – Crowdfunding für Anleger

EV Digital Invest ist eine auf Immobilien spezialisierte Crowdfunding-Plattform, über die Privatanleger in verschiedene Bau- und Immobilienprojekte investieren können. Das Kapital wurde überwiegend in Form von Nachrangdarlehen bereitgestellt, wofür feste Zinszusagen versprochen wurden. Insgesamt sind dadurch inzwischen mehr als 230 Millionen Euro Anlegergelder in risikobehaftete Immobilien- und Energieprojekte geflossen.

Wichtig zu wissen: Die EV Digital Invest AG war lediglich Lizenznehmerin der Marke „Engel & Völkers“ und wirtschaftlich wie rechtlich unabhängig von der Engel & Völkers Gruppe. Die Engel & Völkers AG als Inhaberin der Markenrechte ist nicht an der insolventen Gesellschaft beteiligt.

Hintergrund: Eskalierender Streit mit Hauptaktionär

Auslöser für den Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung war ein eskalierender Streit mit der Hauptaktionärin, dem Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin. Dieses verweigerte kurzfristig die Auszahlung eines zuvor zugesagten Darlehens in Millionenhöhe, das unter anderem zur Finanzierung von Vergleichszahlungen an Anleger vorgesehen war. Das Landgericht Berlin lehnte den Antrag von EV Digital Invest auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab und führte aufsichtsrechtliche Bedenken gegen die Darlehensvergabe durch das Versorgungswerk an.

Während EV Digital Invest dem Versorgungswerk Vertragsbruch sowie eine Verletzung der gesellschaftsrechtlichen Treuepflicht vorwirft, beruft sich das Versorgungswerk auf seine gesetzliche Pflicht zur Wahrung des Vermögens seiner Mitglieder.

Was bedeutet das für Anleger?

Das Amtsgericht Charlottenburg hat ein vorläufiges Verfahren in Eigenverwaltung angeordnet und einen vorläufigen Sachwalter eingesetzt. Dieser prüft derzeit, ob die Voraussetzungen für eine geordnete Fortführung oder Sanierung des Unternehmens vorliegen. Bleibt es bei der Eigenverwaltung, behält die EV Digital Invest ihre Geschäfts- und Prozessführungsbefugnis. Sollte das Verfahren hingegen in eine Regelinsolvenz übergehen, müssen Anleger ihre Forderungen direkt beim Insolvenzverwalter anmelden.

Krise reicht länger zurück

Der Streit markiert jedoch nur den vorläufigen Höhepunkt einer schon länger anhaltenden Krise. So hatte EV Digital Invest bereits in der Vergangenheit mit Problemen zu kämpfen: Projektverzögerungen, ausbleibende Zinszahlungen und Schwierigkeiten bei der Rückzahlung ihrer Investitionen sorgten für Verunsicherung. Dem Unternehmen wurde etwa im Zusammenhang mit dem Projekt „Atelier-Wohnungen an der Burg II“ vorgeworfen, Projekte unzureichend zu bewerten und Anleger mit irreführenden Angaben zu Sicherheiten zu täuschen.

JACKWERTH Rechtsanwälte – Ihre Unterstützung im Anlegerschutz

Sind Sie als Anleger von den aktuellen Entwicklungen der EV Digital Invest AG betroffen? Wir setzen uns für Ihre Interessen ein!

Prüfung Ihrer Ansprüche: Wir analysieren, ob und in welchem Umfang Ihnen Schadensersatzansprüche – etwa gegen Verantwortliche oder Vermittler – zustehen.
Anmeldung im Insolvenzverfahren: Wir übernehmen für Sie die vollständige Anmeldung Ihrer Forderungen und vertreten Ihre Rechte gegenüber dem Sachwalter.
Durchsetzung von Schadensersatz: Falls erforderlich, begleiten wir Sie auch bei der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.

Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie kompetent und engagiert.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter

Bleiben Sie informiert – Aktuelle Rechtstipps direkt in Ihr Postfach!

Verpassen Sie keine wichtigen Urteile und Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ihre Daten sind bei uns sicher!

Wir verwenden Brevo als zum Versand unseres Newsletters. Indem Sie das Formular absenden, erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Informationen an Brevo zur Bearbeitung übertragen werden gemäß den Datenschutzrichtlinien von Brevo.