Die IMMAC Holding AG hat beim Amtsgericht Hamburg ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Damit wird deutlich: Die wirtschaftliche Lage der Gruppe ist erheblich angespannter als bislang bekannt. Zwar sollen operative Gesellschaften und Fonds weiterlaufen, doch die Lage bleibt ernst. Für Anleger kann es jetzt sinnvoll sein, ihre Beteiligungen und mögliche Ansprüche prüfen zu lassen.
IMMAC als großer Anbieter von Sozial- und Pflegeimmobilien
Die IMMAC-Gruppe zählt seit Jahren zu den führenden Anbietern von Pflege-, Sozial- und Gesundheitsimmobilien in Deutschland. Anleger beteiligten sich meist über geschlossene Publikumsfonds oder Spezial-AIFs, die in stationäre Pflegeeinrichtungen oder Seniorenimmobilien investieren.
Die Holding übernahm dabei zentrale Aufgaben wie Fondsmanagement, Projektentwicklung und die strategische Steuerung. Der Insolvenzantrag betrifft daher eine Schlüsselgesellschaft mit erheblicher Bedeutung für die Gesamtstruktur der IMMAC-Fonds.
Deutliches Warnsignal für die Fondsstruktur
Ursachen der Insolvenz sind massiv gestiegene Bau- und Finanzierungskosten, die Zinswende und ein schwieriges Marktumfeld für Sozialimmobilien. Besonders brisant: Betroffen ist die Holding als zentrales Dach des gesamten Unternehmensverbundes. Einschränkungen dort können mittelbar auch Auswirkungen auf IMMAC-Fonds und damit auf Anleger haben.
Was Anleger jetzt wissen müssen
Die Insolvenz zeigt, wie angespannt das Marktumfeld für Anbieter im Bereich Sozial- und Pflegeimmobilien ist – und wie wichtig eine Prüfung der eigenen Anlegerrechte ist.
Auch wenn die Fonds selbst nicht Teil des Insolvenzverfahrens sind, können Ausschüttungen ins Stocken geraten oder Rückzahlungen ausfallen. Zudem stellt sich die Frage, ob die im Prospekt oder in der Beratung dargestellten Risiken vollständig und korrekt dargestellt wurden. Falls nicht, kommen Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüche in Betracht.
JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt betroffene Anleger
Anleger, die in IMMAC-Fonds investiert sind oder unsicher sind, ob sie betroffen sein könnten, können sich jederzeit an JACKWERTH Rechtsanwälte wenden. Wir prüfen mögliche Prospekt- und Beratungsfehler und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.