Mit einem von JACKWERTH Rechtsanwälte erstrittenen Urteil vom 02. Oktober 2020 hat das Landgericht Berlin den Finanzanlagenvermittler verurteilt, an unsere Mandantin eine Zahlung von 9.200,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Oktober 2019 zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Wasserfonds Leonidas VII
In dem Gerichtsverfahren ging es um den geschlossenen Wasserfonds Leonidas VII. Dieser Spezialfonds versprach, aus der Aufbereitung oder Erschließung von Wasser(quellen) Renditen zu generieren. Während das Anlagevermögen anfangs noch 19 Millionen Euro betrug, schmolz es zuletzt auf nur noch ca. 1,7 Millionen Euro ab. Probleme bekam der Fonds auch mit der Umschichtung der Beteiligungen und Wertpapiere der Leonidas Associates VII H2O KGaA in den Signina Capital Funds – SC Water Infrastructure FL sowie des Luxemburger Signina Fonds in die Signina Capital Funds nach Liechtenstein. Der Signina Capital Funds wird liquidiert.
Vermittler hat gegen Pflichten verstoßen
Das Landgericht Berlin hat in dem Urteil jedenfalls festgestellt, dass der Vermittler die Wasseranlage unzutreffend und irreführend beworben hat und daher zu Schadensersatz verpflichtet ist. So wurde das Verlustrisiko verharmlost und fehlerhaft ein Blindpool verneint. An der Pflichtverletzung ändert auch nichts, dass die Angaben von Dritter Seite stammen und diese nur weitergegeben worden sein sollen. Durch die Wiedergabe der Informationen hat sich die Beklagte diese Angaben zu Eigen gemacht.
Unsere Empfehlung
Von dem Urteil des Landgerichts Berlin können nicht nur Anleger des Leonidas-Fonds, sondern auch andere Anleger profitieren, da erfahrungsgemäß viele Kapitalanlagen oft mit unzutreffenden Angaben beworben werden. Mögliche Ansprüche sollten allerdings zeitnah geklärt werden, denn es gelten strenge Fristen.Um eine verlässliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Möglichkeiten zu treffen, haben wir den Fragebogen für Kapitalanlagen für Sie bereitgestellt.