LG Leipzig: UDI-Anleger bekommt Schadensersatz zugesprochen

Erfolg für UDI-Anleger vor Gericht: Das Landgericht (LG) Leipzig hat am 8. Mai 2024 erneut zugunsten eines geschädigten UDI-Anlegers entschieden. Die UDI GmbH und ein ehemaliger Geschäftsführer der UDI-Gruppe müssen einem Anleger Schadensersatz zahlen. Das Urteil vom 8. Mai (Aktenzeichen: 09 O 2061/22) ist noch nicht rechtskräftig.

Nachrangdarlehen als Kapitalanlage

Ein Anleger hatte 2012 der UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG ein riskantes Nachrangdarlehen über 5.000 Euro gewährt. Die UDI-Gruppe verkaufte für 14 Anlagegesellschaften Kapitalanlagen an Kleinanleger. Ab 2021 geriet das Unternehmen zusammen mit zahlreichen weiteren Firmen der UDI-Gruppe in die Insolvenz. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellte fest, dass es an einer Erlaubnis für deren Geschäftsmodell fehlte und ordnete die Abwicklung der Anlagegeschäfte an. Daraufhin erhob der Anleger Klage gegen die UDI GmbH und den ehemaligen UDI-Geschäftsführer wegen unzureichender Aufklärung und Prospektfehlern.

Aufklärungspflichten verletzt

Das LG Leipzig gab dem Anleger Recht und verurteilte die UDI GmbH und den ehemaligen UDI-Geschäftsführer zur Zahlung von 3.741,69 Euro plus entgangener Gewinn von 1.000 Euro nebst Zinsen an den Kläger. Nur bereits erhaltene Ausschüttungen abgezogen. Zur Begründung stellte das Gericht erhebliche Mängel und Widersprüche im Prospekt fest, die ein unzutreffendes Bild der Kapitalanlage vermittelten. Die Risiken und die wahre Natur des Nachrangdarlehens wurden verschleiert, was zu einem erheblichen Informationsdefizit für die Anleger führte. Insbesondere die spezifischen Gefahren eines qualifizierten Nachrangdarlehens, wie etwa das Totalverlustrisiko, wurden nicht ausreichend dargestellt. Zudem informierte der Prospekt nicht klar und widerspruchsfrei über die tatsächliche Mittelverwendung, was die Anleger daran hinderte, das Risiko der Geldanlage angemessen beurteilen zu können.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche aus Nachrangdarlehen

Das Urteil des LG Leipzig basiert auf der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Demnach müssen Anlageprospekte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und alle wesentlichen Umstände der Kapitalanlage richtig und vollständig darstellen, um den Anlegern eine fundierte Anlageentscheidung zu ermöglichen.
Noch am 18. Mai 2024 und am 22. Mai 2024 entschied das LG Leipzig erneut zu Gunsten der Anleger. Die aktuellen Urteile sowie weitere Urteile zeigen, dass UDI-Anleger inzwischen gute Chancen haben, vor Gericht Erfolg zu haben.

Da Verjährungsfristen laufen, ist schnelles Handeln geboten. Nutzen Sie unsere Beratung, um sich über mögliche Ansprüche bei Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen zu informieren.

 

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