Noch ist der Widerrufsjoker für Verbraucher eine gute Möglichkeit, sich noch vor Vertragsende von einem teuren Kreditvertrag zu lösen. Das gilt aber wohl nicht mehr lange. Bereits im Oktober 2022 könnte ein Gesetzesvorhaben dieses unbefristete “ewige” Verbraucherrecht zu Fall bringen.
Ewiger Widerruf bei fehlerhaften Angaben
In vielen Kreditverträgen für Autos und sonstige Konsumgüter sind in der Widerrufsbelehrung fehlerhafte Angaben zu finden. Hat die Bank falsch oder fehlerhaft informiert, so beginnt die sonst 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Vertrag kann auch noch Jahre später widerrufen werden. Es gilt das ewige Widerrufsrecht.
Fehler, die einen Ausstieg möglich machen:
- Schlichtungsverfahren: wesentliche Informationen müssen enthalten sein, ein Verweis genügt nicht
- Verzugszins muss in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben werden
- Fehlende Vertragsunterlagen: gilt auch, wenn sie nicht lesbar sind oder eine zu kleine Schriftgröße haben
- Verbundener Kreditvertrag: kein Hinweis, dass der Vertrag befristet geschlossen wurde und dass es sich um einen verbundenen Vertrag handelt
- kein Hinweis auf Widerrufsfolgen
- Angaben zur Restschuldversicherung fehlerhaft
- Kreditvermittlung: keine Angaben zur Person
JACKWERTH Rechtsanwälte gegen Banken und Sparkassen
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