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LG Osnabrück: Schadensersatzanspruch für Solaranleger 

Ein weiteres Gerichtsurteil macht Hoffnung: Am 14. April 2019 entschied das Landgericht Osnabrück in einem komplexen Kapitalanlagebetrugsverfahren zugunsten eines geprellten Anlegers auf Schadensersatz in Höhe von rund 57.000,00 Euro (Aktenzeichen 7 O 105/17). Der Sachverhalt: Solarpaneele

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BGH: Tausende Sparkassenkunden haben Anspruch auf Zinsnachschlag

Erfolg für Sparer: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Urteil vom 06. Oktober 2021 (Aktenzeichen XI ZR 234/20) über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in sog. Prämiensparverträgen entschieden. Tausende Sparkassenkunden können sich um einen Zinsnachschlag freuen. Hierfür müssen sie allerdings tätig werden. Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt Sparer bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche.
UDI Energie Festzins III, V und VI bis zum 05. Oktober 2021,

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Jetzt doch: UDI-Gesellschaften in Regelinsolvenz – Schadensersatzansprüche prüfen lassen!

Am 31. August 2021 eröffnete das Amtsgericht Leipzig gegen mehrere Gesellschaften der UDI das Regelinsolvenzverfahren. Ursprünglich hatte Rainer Langnickel versucht, das Verfahren in Eigeninsolvenz zu führen. Nachdem das scheiterte wurde als Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Wallner, Nonnenstraße 17, 04229 Leipzig beauftragt. Betroffen sind die UDI Energie Festzins II bis IX. Für die Gesellschaften laufen Meldefristen:

UDI Energie Festzins III, V und VI bis zum 05. Oktober 2021,

für die UDI II, IV, VII, VIII und IX bis zum 12. Oktober 2021.

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LG Frankfurt: Schadensersatz für Verluste auf Tradingplattformen

Beschwerden geschädigter Kapitalanleger, die mit Internetgeschäften hohe Verluste erlitten haben, nehmen zu. Anbieter machen dabei auch vor Ländergrenzen nicht Halt. Einer Haftung können sich diese Online-Tradinghändler dennoch nicht immer entziehen. Mit Urteil vom 12. September 2017 hat das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-12 O 217/16) eine Internet-Tradingplattform mit Hauptsitz in London zur Auszahlung des Guthabens und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 54.250,00 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt.

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