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LG Osnabrück: Schadensersatzanspruch für Solaranleger 

Ein weiteres Gerichtsurteil macht Hoffnung: Am 14. April 2019 entschied das Landgericht Osnabrück in einem komplexen Kapitalanlagebetrugsverfahren zugunsten eines geprellten Anlegers auf Schadensersatz in Höhe von rund 57.000,00 Euro (Aktenzeichen 7 O 105/17).

Der Sachverhalt: Solarpaneele als ökologisches Anlagemodell beworben

Im vorliegenden Fall klagte ein Mann aus Bayern auf Schadensersatz. Er erwarb im Jahr 2009 Solarpaneele für rund 70.000 Euro, die von einer der Anlagegesellschaften hergestellt worden waren. Diese Photovoltaikanlagen wurden zu einem jährlichen Zins von 24 Prozent über 20 Jahre fest verpachtet. Die Anlagesumme hatte der Kläger über ein Bankdarlehen finanziert. Bereits 2011 meldete eine der beteiligten Gesellschaften Insolvenz an und die Pachtzahlungen an die Anleger wurden eingestellt. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kam es im Jahr 2016 zur Verurteilung der beiden Hauptangeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen wegen bandenmäßigen Betrugs. Zeitgleich erhoben mehrere der geschädigten Anleger zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen die Verurteilten.

Das Urteil: Schadensersatz wegen „gewissenlosen“ Vertriebsmodells

Die 7. Zivilkammer des Landgerichts entschied zu Gunsten des Anlegers und bestätigte den Anspruch auf Schadensersatz von rund 57.000 Euro. Das Gericht bewertete das praktizierte Anlageprojekt als von vornherein riskant und das zu Grunde liegende Vertriebsmodell als sittenwidrig. In “geradezu gewissenloser Weise” hätten die beiden Männer ein unseriöses und risikoreiches Anlagekonzept betrieben, welches von vornherein niemals die versprochene Rendite hätte erzielen können.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen geprellten Anlegern!

Gründe für so viele Menschen, in dieses undurchsichtige Vertriebsmodell zu investieren, waren die versprochene Rendite und die aufwendig geschalteten Social-Media-Kampagnen. Die Investition in handfeste Gegenstände wie Solarpaneele, die dem Ganzen zudem noch einen ökologischen Anstrich verschaffte, gab den Anlegern ein falsches Gefühl von Sicherheit. Besonders die Klimakrise bewegt Menschen immer intensiver, in vermeintlich erneuerbare Energiesysteme zu investieren.  Unseriöse Anlagemodelle mit dubiosen Renditeversprechen gibt es wie Sand am Meer. Daher machen Urteile wie das hier besprochene Mut. Wenn auch Sie Probleme oder einfach eine Frage bezüglich Ihrer Geldanlage haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Ihnen schnell und unkompliziert.

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