Prokon: an Kündigung festhalten
Die Kanzleileiterin Rechtsanwältin Angelika Jackwerth ist der Ansicht, dass Anleger der Prokon-Genussscheine trotz drohender, mittlerweile beantragter Insolvenz an ihrer Kündigung festhalten sollten.
Die Kanzleileiterin Rechtsanwältin Angelika Jackwerth ist der Ansicht, dass Anleger der Prokon-Genussscheine trotz drohender, mittlerweile beantragter Insolvenz an ihrer Kündigung festhalten sollten.
Prokon ist bekannt für Windenergie. Das liegt vor allem an der offensiven Werbung. Inzwischen haben sich rund 74.000 Anleger mit mehr als eine Milliarde Euro beteiligt. Viele Haushalte in Deutschland erhalten regelmäßig Informationsmaterial. Das kostet. Und ruft somit Kritiker auf den Plan. Was aber steckt dahinter?
Der klagende Anleger hatte sich am 15. Oktober 2004 und am 03. Mai 2005 über eine Treuhänderin an einem geschlossenen Fonds beteiligt. Der Treuhandvertrag war ihm aufgrund einer Anlageberatung und anhand eines Prospektes empfohlen worden. Die Beratung war jedoch nicht vollständig gewesen. In der Beratung sind insbesondere die vielfachen Vorstrafen des Fondsinitiators ungenannt geblieben. Der Berater hätte den Anleger darauf hinweisen müssen, da es sich dabei auch um Vermögensdelikte größeren Ausmaßes gehandelt hatte. Der Anleger klagte auf Zahlung von insgesamt 64.000 Euro. Der Bundesgerichtshof stellte in seiner Entscheidung klar, dass sich die Gründungs- und Treuhandgesellschaften dieses Verschulden bei der Beratung zurechnen lassen müssen. Die dem Initiatorenkreis zurechenbaren Gesellschaften können sich ihrer Verantwortung daher nicht entziehen, selbst wenn sie nicht selbst verhandelt haben.
Erstmals hat ein Oberlandesgericht klargestellt, dass Banken und freie Anlageberater verpflichtet sind, Anleger offener Immobilienfonds über das Aussetzungsrisiko der oftmals sogar als mündelsicher gepriesenen Fondsanteile aufzuklären. Die Banken können dabei auch nicht einwenden, der Anleger könne die Anteile über die Börse verkaufen. Denn auch damit sei ein finanzieller Verlust verbunden. Seit 2008 haben vermehrt Anleger ihr Geld aus den Fonds herausgeholt und dadurch einen Liquiditätsengpass verursacht. 13 Fonds haben das nicht überlebt und befinden sich in Abwicklung. Es ist ihnen nicht gelungen, das dringend benötigte Kapital aufzutreiben. Das Urteil betrifft nicht nur die offenen Immobilienfonds, sondern auch die vielen, noch weit nach der Finanzkrise in 2008 aufgelegten Immobilien-Dachfonds, die sich oftmals auch als Vermögensverwaltung präsentiert haben. Die Anlegerin hat mit diesem Urteil ihre gesamten Einzahlungen erstattet bekommen. Nur die erhaltenen Auszahlungen musste sie sich anrechnen lassen.
Mit der Finanzkrise endete der Boom von Schiffsfonds, seit dem bangen abertausende Kleinanleger um ihr Geld.
„Informationen bei Vermögensanlagen mangelhaft“ warnt Stiftung Warentest am 21. Mai 2013. „Anbieter verschweigen Risiken von Finanzanlagen“ rügt das Handelsblatt am 22. Mai 2013. Neu ist dies nicht. Erstaunlich ist nur, dass die Anbieter die gesetzlichen Vorgaben nicht ernst nehmen.
Viele Versicherungen hatten sich unter Berufung auf sogenannte Effektenklauseln geweigert, geschädigten Kapitalanlegern Deckungsschutz zuzusprechen. Damit waren und sind auch heute noch viele Anleger finanziell auf sich gestellt. Anlegerschutzprozesse sind jedoch teuer. Aus diesem Grund hatten viele Anleger auf ihre Versicherung gebaut und wurden enttäuscht. Viele Rechtsschutzversicherungen beriefen sich auf eine Ausschlussklausel, die für den Versicherer als solche aber gar nicht erkennbar war. Gerade im Streit mit Banken und anderen Wirtschaftsunternehmen war es vielen geschädigten Anlegern von vornherein verwehrt, ihr Recht durchzusetzen.
Die Presse gab im Februar 2013 bekannt, dass sich die Staatsanwaltschaft Frankfurt für die Immobilienfirma S&K interessierte. Es geht um Betrug und um Untreue in dreistelliger Millionenhöhe, die in einem groß angelegten Schneeballsystem nicht planmäßig investiert worden sein sollen. Die S&K-Gründer Stephan Schäfer und Jonas Köller sitzen ebenso in Untersuchungshaft wie die Chefs von United Investors Hauke Bruhn und Thomas Gloy, einem Partnerunternehmen von S&K. Inzwischen haben sämtliche sechs S&K-Fonds Insolvenz angemeldet.
* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.
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