Amtsgericht: Anlegerin muss bei Fonds-Insolvenz nicht zahlen
Das Amtsgericht Goslar hat einer Anlegerin des insolventen Schiffsfonds MS Pride of Madrid Schifffahrtsgesellschafts mbH & Co. KG am 23. Februar 2015 Recht gegeben und die gegen sie gerichtete Rückzahlungsklage abgewiesen.