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LG München: Rückzahlungsrisiko ist aufklärungspflichtig

Das Landgericht München hat der Anlegerin eines Schiffsfonds am 19. Dezember 2014 Schadensersatz in Höhe von 12.500 Euro zugesprochen, weil sie nicht über das sogenannte Innenhaftungsrisiko, also das Risiko, Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen, aufgeklärt worden ist (Aktenzeichen: 3 O 7105/14).

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BGH: Banken müssen Gebühren zurückzahlen

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehen auch für länger zurückliegende Darlehensverträge aus 2004 unzulässig sind (BGH, Urteile v. 13. Mai 2014 – Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13 und Urteile v. 28.10.2014 – Az. XI ZR 348/13 und XI R 17/14).

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