Schließungsrisiko offener Fonds ist aufklärungspflichtig
Der Bundesgerichtshof hat am 29. April 2014 zwei richtungsweisende Urteile gefällt, die es vielen Anleger ermöglicht, von Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Dies gilt für zahlreiche offene Immobilienfonds, wie z.B. SEB ImmoInvest, CS Euroreal, Morgan Stanley P2 Value, Axa ImmoSelect, DEGI International, KanAm Grundinvest sowie für Dachfonds, wie Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P und Substanz P u.a.m.