Für viele MW Anleger war das Jahr 2023 turbulent: Seit durch die Staatsanwaltschaft aufgedeckt wurde, dass es sich bei der vermeintlich lukrativen Anlage wohl um ein Schneeballsystem handelt, befürchten Anleger den Totalverlust. Doch jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Urteil vom 23. November 2023 erneut bestätigt, dass ein Anleger Zahlung von 25.773,33 Euro verlangen kann (Aktenzeichen: 24 U 69/23). Ein guter Tag für den Anlegerschutz.
LG Bonn entscheidet für Anlegerin
Der Anlegerin wurde in erster Instanz am 10. Mai 2022 durch das Landgericht (LG) Bonn Schadensersatz zugesprochen (Aktenzeichen 2 O 282/22). Hierzu führte das LG aus, gegen den faktischen Geschäftsführer der MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH stehe der Klägerin ein Schadensersatzanspruch aus sittenwidriger Täuschung gemäß § 826 BGB zu. Dieser sei als führender Kopf innerhalb des Firmengeflechts der MW Finance Group und auch als faktischer Geschäftsführer anzusehen. Außerdem sei das ganze Geschäftsmodell von Anfang an auf Täuschung und Schädigung im Sinne eines Schneeballsystems ausgerichtet worden. Dabei habe der Geschäftsführer auch vorsätzlich und mit der Absicht gehandelt, die für die Klägerin nachteilige Investition herbeizuführen
MW wehrt sich
Mit diesem Urteil wollte sich die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH und deren faktischer Geschäftsführer nicht zufriedengeben und legte Berufung ein. Nach deren Ansicht kommt eine Haftung nicht in Betracht. Denn die Annahme der faktischen Geschäftsführung bei der MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH sei nicht richtig. Auch die Ausführungen zur Haftung der MW Vermögens- und Finanzberatung seien unrichtig. Sie sei lediglich Versicherungsmaklerin und nicht in die Strukturen der MW eingebunden.
OLG Köln bestätigt Urteil
Dem widersprach das OLG Köln. Der Geschäftsführer haftet wegen der sittenwidrigen Täuschung. Die durch die Anleger eingeworbenen Gelder seien nicht, wie beworben, bei der Zielgesellschaft angelegt worden. Die ausgezahlten Erträge wurden durch weiteres Anlegergeld gezahlt, um den Anschein des Erfolgs zu generieren. Es handle sich um Eingehungsbetrug nach § 263 Abs.1 StGB. Auch die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH haftet zurecht. Denn es fehlte an der benötigten Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für das Betreiben von Finanzdienstleistungen.
Insgesamt müssen der Geschäftsführer und die MW Vermögens- und Finanzberatung GmbH als Gesamtschuldner 25.773,33 Euro (Anlagebetrag plus Beratungshonorar abzüglich erhaltener Ausschüttung) nebst Zinsen an die Anlegerin zahlen. Außerdem sind auch die steuerlichen Schäden zu ersetzen, da die Finanzbehörden die Auffassung vertreten, dass auch Scheingewinne steuerbar sein können.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern
Das Urteil ist ein gutes Zeichen für Anleger der MW Finance Group. Haben auch Sie eine Beteiligung bei der MW Finance Group erworben, informieren wir Sie als Anwälte der Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne über Ihre nächsten Schritte.