Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteilen vom 21. Oktober 2026 (I ZR 227/25 bis I ZR 230/25) präzisiert, unter welchen Voraussetzungen die SCHUFA erklären muss, wie ihre Scorewerte zustande kommen. Entscheidend ist, ob der Score für eine nachteilige Vertragsentscheidung maßgeblich war. Betroffenen kommen dabei erhebliche Beweiserleichterungen zugute.
SCHUFA-Score: Streit um die Berechnung
Vier Verbraucher verlangten von der SCHUFA Auskunft darüber, wie ihre Scorewerte berechnet wurden. Die SCHUFA hatte ihnen 2023 bereits die gespeicherten Daten und übermittelten Scorewerte mitgeteilt. Die Kläger forderten zusätzliche Informationen zur Berechnung sowie die Erstattung ihrer Anwaltskosten.
Das OLG Dresden gab den Klagen teilweise statt. Der BGH hob diese Urteile auf und verwies die Verfahren zurück. Das Berufungsgericht muss insbesondere klären, ob die Scorewerte für nachteilige Vertragsentscheidungen maßgeblich waren. Zudem beanstandete der BGH die unzureichende Bestimmtheit einzelner Teile der vom OLG ausgesprochenen Auskunftsverpflichtung.
BGH erleichtert Nachweis bei nachteiligen Vertragsentscheidungen
Rechtliche Grundlage ist Art. 15 Abs. 1 Buchst. h in Verbindung mit Art. 22 DSGVO. Bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 7. Dezember 2023 (C-634/21) entschieden, dass die Erstellung eines SCHUFA-Scorewerts eine automatisierte Entscheidung darstellen kann, wenn ein Unternehmen seine Vertragsentscheidung maßgeblich darauf stützt. Lesen Sie hierzu unseren ausführlichen Bericht: BGH zur SCHUFA: Wann Verbraucher die Löschung und Schadensersatz verlangen können.
Betroffene müssen dies grundsätzlich selbst darlegen und beweisen. Der BGH erleichtert ihnen jedoch den Nachweis: Hat die SCHUFA einen Scorewert an ein Unternehmen übermittelt und folgt zeitnah eine nachteilige Vertragsentscheidung, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Score hierfür maßgeblich war.
Besteht ein entsprechender Auskunftsanspruch, muss die SCHUFA aussagekräftige Informationen über die der Bewertung zugrunde liegende Logik erteilen. Eine vollständige Offenlegung des Berechnungsalgorithmus können Verbraucher hingegen nicht ohne Weiteres verlangen.
Auch bei bestehenden Darlehensverträgen können negative SCHUFA-Einträge rechtlich relevant werden. Hierzu haben wir bereits über eine Entscheidung des LG Düsseldorf berichtet.
JACKWERTH Rechtsanwälte helfen bei Rechtsfragen zur SCHUFA
Ob negative SCHUFA-Einträge, unrichtige Daten oder Fragen zu Auskunfts- und Löschungsansprüchen – Verbraucher haben verschiedene rechtliche Möglichkeiten, ihre Interessen gegenüber der SCHUFA durchzusetzen.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen entsprechende Ansprüche und vertritt bundesweit Mandanten in Fragestellungen zum Verbraucherrecht.