Der offene Immobilienfonds Catella MAX wird aufgelöst. Seit dem 13. Oktober 2026 können Anleger ihre Anteile nicht mehr an die Fondsgesellschaft zurückgeben. Die Abwicklung kann sich über Jahre hinziehen. Wurde der Fonds als sichere oder jederzeit verfügbare Kapitalanlage empfohlen, kommen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht.
Catella MAX: Rückgabe der Anteile nicht mehr möglich
Der Catella MAX wurde 2010 aufgelegt und investiert vor allem in Büroimmobilien in der Metropolregion München.
Als Gründe für die Kündigung nennt die Gesellschaft anhaltende Mittelabflüsse, das veränderte Zinsumfeld und ein geändertes Anlageverhalten. Ausgabe und Rücknahme der Anteile sind dauerhaft eingestellt. Die Immobilien sollen nun schrittweise verkauft werden, die Erlöse halbjährlich an die Anleger zurückfließen. Nach Angaben der Gesellschaft dauert eine solche Abwicklung typischerweise mehrere Jahre (siehe Pressemitteilung der Catella Real Estate AG). Für Anleger bedeutet das: Ihr Kapital bleibt gebunden, und wie viel sie am Ende zurückerhalten, hängt von den Verkaufserlösen ab.
Offene Immobilienfonds: Die Krise erfasst den nächsten Fonds
Catella MAX ist nicht der einzige offene Immobilienfonds in Schwierigkeiten. In diesem Jahr haben unter anderem der UBS (D) Euroinvest Immobilien und der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland die Rücknahme ausgesetzt, auch der LEADING CITIES INVEST wird abgewickelt. Gestiegene Zinsen, sinkende Immobilienbewertungen und ein schwacher Transaktionsmarkt setzen vor allem Fonds mit Büro- und Gewerbeimmobilien unter Druck.
Für viele Anleger kommt diese Entwicklung überraschend. Offene Immobilienfonds wurden häufig als stabile und jederzeit verfügbare Kapitalanlage dargestellt. Tatsächlich können die Rücknahme der Anteile ausgesetzt und die Fonds aufgelöst werden. Weitere Hintergründe finden Sie auf unserer Seite zu offenen Immobilienfonds.
Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss eine Bank, die einen offenen Immobilienfonds empfiehlt, ungefragt darauf hinweisen, dass die Rücknahme der Anteile ausgesetzt werden kann (Urteile vom 29. April 2014, XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Wurde der Catella MAX ohne diesen Hinweis oder als wertsichere Anlage empfohlen, kommen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank, Sparkasse oder den Anlageberater in Betracht.
Wichtig sind dabei vor allem die Unterlagen zur Beratung, etwa Beratungsprotokolle, Geeignetheitserklärungen und Kaufabrechnungen. Zu beachten ist außerdem die Verjährung.
JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen eine rechtliche Prüfung
Anleger des Catella MAX, die ihre Fondsanteile auf Empfehlung einer Bank, Sparkasse oder eines Anlageberaters erworben haben, sollten prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen.