Nach mehreren anderen offenen Immobilienfonds hat nun auch der Habona Nahversorgungsfonds Deutschland die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen ausgesetzt. Anleger können ihre Fondsanteile derzeit nicht zurückgeben. Wurde die Beteiligung als sicher, wertstabil oder jederzeit verfügbar empfohlen, sollte geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Jetzt Ansprüche sichern.
Habona Nahversorgungsfonds Deutschland investiert in Nahversorgungsimmobilien
Der offene Immobilienfonds Habona Nahversorgungsfonds Deutschland wurde 2019 von der Frankfurter Habona Invest aufgelegt. Der Fonds investiert überwiegend in Supermärkte, Discounter und Nahversorgungszentren. Ziel der Anlagestrategie ist es, durch langfristig vermietete Immobilien mit Mietern aus dem Bereich des täglichen Bedarfs kontinuierliche Erträge zu erzielen. Immobilien dieser Art galten lange als vergleichsweise krisenfest, da sie auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten regelmäßig genutzt werden. Entsprechend wurde der Fonds vielen Anlegern als solide und langfristig ausgerichtete Kapitalanlage präsentiert.
Warum wurde die Anteilsrücknahme ausgesetzt?
Die Anteilsrücknahme beim Habona Nahversorgungsfonds Deutschland wurde mit Wirkung zum 30. Juni 2026 ausgesetzt. Zugleich wurde die Ausgabe neuer Anteile gestoppt. Anleger können ihre Fondsanteile daher derzeit nicht an die Fondsgesellschaft zurückgeben.
Nach Angaben von Habona Invest reichen die liquiden Mittel des Fonds derzeit nicht aus, um sämtliche Rückgabewünsche der Anleger zu erfüllen und gleichzeitig den laufenden Betrieb des Fonds sicherzustellen. Als Ursachen werden insbesondere das gestiegene Zinsniveau, ein schwieriges Marktumfeld für Immobilienverkäufe sowie der anhaltend hohe Rückgabedruck bei offenen Immobilienfonds genannt. Durch die Aussetzung soll Zeit gewonnen werden, Immobilien zu veräußern und neue Liquidität aufzubauen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann die Aussetzung der Anteilsrücknahme grundsätzlich bis zu 36 Monate andauern.
Schadensersatzansprüche bei fehlerhafter Anlageberatung
Die Aussetzung der Anteilsrücknahme beim Habona Nahversorgungsfonds Deutschland zeigt erneut, dass auch vermeintlich stabile Immobilienanlagen erheblichen Risiken unterliegen können. Viele Anleger investierten in den Fonds, weil Nahversorgungsimmobilien als wertbeständige Anlageklasse mit planbaren Erträgen dargestellt wurden. Umso wichtiger ist nun eine genaue Prüfung, ob die Risiken des Fonds im Beratungsgespräch vollständig und verständlich erläutert wurden.
Wurden Anleger nicht ausreichend über Liquiditätsrisiken, die eingeschränkte Verfügbarkeit des investierten Kapitals, mögliche Wertverluste oder die Abhängigkeit vom Immobilienmarkt aufgeklärt, können Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Fonds als sicher, wertstabil oder jederzeit verfügbar empfohlen wurde.
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Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen, ob Anleger des Habona Nahversorgungsfonds Deutschland ordnungsgemäß beraten wurden und rechtliche Ansprüche gegen die beratende Bank oder den Anlageberater bestehen.
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