Wer eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage erwirbt und mit einem Kredit finanziert, muss sich auf die Angaben des Immobilienvertriebs verlassen können. Weil Käufer über die Erfahrung des Bauträgers falsch informiert worden waren, verurteilte das OLG Hamm eine Vertriebsgesellschaft zu rund 285.000 Euro Schadensersatz (Urteil vom 15.01.2026, Az. 34 U 103/24).
Fremdfinanzierte Eigentumswohnung als Kapitalanlage
Die Kläger hatten Ende 2020 eine Eigentumswohnung im ehemaligen Hallenbad Ohligs in Solingen erworben. Das denkmalgeschützte Schwimmbad sollte aufwendig saniert und zu Luxuswohnungen umgebaut werden. Im früheren Schwimmbecken war eine Orangerie geplant. Der Kauf wurde über Bankdarlehen finanziert und sollte dem Vermögensaufbau sowie der Altersvorsorge dienen.
Die Wohnungen wurden von einem Finanzdienstleister als Kapitalanlage vermittelt. Obwohl die Käufer bereits einen Großteil des Kaufpreises gezahlt hatten, kam das Bauvorhaben zum Erliegen. Die Käufer verlangten daraufhin Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung.
OLG Hamm: Immobilienvertrieb haftet für falsche Angaben zum Bauträger
Das OLG Hamm stellte fest, dass zwischen den Käufern und der Vertriebsgesellschaft ein Anlageberatungsvertrag zustande gekommen war. Entscheidend war, dass die Vermittler nicht nur eine Immobilie angeboten, sondern die Käufer auch zu deren Eignung als Kapitalanlage beraten hatten.
Dabei war der Bauträger als langjährig erfahren, finanzstark und für eine hohe Bauqualität bekannt dargestellt worden. Diese Angaben erwiesen sich als unzutreffend.
Nach Auffassung des Gerichts hätten die Käufer über die fehlende Erfahrung des Bauträgers informiert werden müssen. Zudem hatte die Vertriebsgesellschaft nicht ausreichend geprüft, ob das Anlagekonzept hinsichtlich des Bauträgerrisikos plausibel war.
Das Gericht stellte klar, dass entsprechende Informationspflichten auch bei einer bloßen Anlagevermittlung bestehen. Selbst bei Annahme eines reinen Maklervertrags hätte die falsche Auskunft über den Bauträger eine Schadensersatzpflicht begründet.
Schadensersatz umfasst auch Finanzierungskosten
Das OLG Hamm verurteilte die Vertriebsgesellschaft zur Zahlung von 285.009,41 Euro nebst Zinsen. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Gesellschaft die Käufer von offenen Kaufpreisraten in Höhe von 94.569,16 Euro sowie von künftigen Zinszahlungen aus den Darlehensverträgen und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung freizustellen hat.
Auch die Verpflichtung zum Ersatz weiterer Schäden wurde festgestellt. Im Gegenzug müssen die Käufer ihre im Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb erlangten Rechtspositionen und Ansprüche übertragen.
Die Entscheidung zeigt, dass Käufer fremdfinanzierter Immobilien bei fehlerhafter Anlageberatung nicht nur Ersatz bereits entstandener Schäden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Freistellung von weiteren finanziellen Belastungen verlangen können.
Auch Fehler bei der Vermittlung der Immobilienfinanzierung können Schadensersatzansprüche begründen. Lesen Sie hierzu unseren Beitrag: BGH:Darlehensvermittler muss Nichtabnahmeentschädigung erstatten.
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Vielen Anlegern ist nicht bewusst, dass auch beim Erwerb einer Eigentumswohnung als Kapitalanlage Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater und Immobilienvermittler bestehen können.
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