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Bank muss zahlen – SOLES 22 GMBH & CO. KG

Unser Mandant hat Grund zur Freude: Das Landgericht Braunschweig entschied am 04. Januar 2018, dass die Volksbank eG ihm 24.500 Euro wegen nachweislicher Falschberatung bei der Beratung über die Fondsanlage SolEs 22 GmbH & Co. KG zurückzahlen muss. Darüber hinaus kann der Mandant entstandene oder noch entstehende Schäden aus einer Inanspruchnahme seitens der Fondsgesellschaft oder Dritter ersetzt verlangen. Dies erfolgt Zug um Zug gegen Rückgabe der Beteiligung. Bei der aktuellen Entwicklung des geschlossenen Solarfonds ist das eine für Anleger vorteilhafte Situation. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eckdaten des SOLES 22

Der geschlossene Solarfonds SolEs 22 startete im Jahre 2009 mit einem Investitionsvolumen von rund 127 Millionen Euro. Von diesem Betrag sollten 85 Millionen Euro Fremdkapital und weitere 42 Millionen Euro Anlegergelder in Solarkraftwerke in Frankreich, Italien und Spanien investiert werden. Nach einer Laufzeit von 10 Jahren sollten beachtliche 198 Prozent an die Anleger zurückfließen. Eine reguläre Kündigung des Fonds war frühestens zum 31.12.2035 oder 10 Jahre nach Betrieb des letzten Solarkraftwerks vorgesehen.

Unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko

Viele Anleger sind bei Abschluss jedoch nicht darüber aufgeklärt worden, dass der Fonds SolEs 22 eine spekulative Anlage ausschließlich für risikofreudige Investoren ist.

In Beratungsgesprächen wurde der Fonds regelmäßig als absolut sichere Anlage mit gesetzlich garantierter Einspeisevergütung und Unabhängigkeit von konjunkturellen Entwicklungen verkauft. „Die Sonne scheint dort ja immer“ wurde versprochen. Der Berater verschwieg dabei allerdings, dass gesetzlich und steuerlich nachteilige Änderungen möglich sind und diese einen einschneidenden Wandel auf dem Solarmarkt mit der Folge hoher Verluste für den Anleger hervorrufen können. Auch über die hohen Weichkosten von 26 Prozent, also den Teil der Investition, der überhaupt nicht in die Solaranlagen selbst fließt, wurde in der Regel nicht aufgeklärt. Die riskante Anlage ist daher als Unternehmensbeteiligung für die Altersvorsorge völlig ungeeignet. Die Prognosen sind hochspekulativ, da die Lebensdauer und Leistungsfähigkeit der Solarmodule als unklar eingestuft wird.

Weitere Informationen zur Situation des Fonds

Mandant erhält Geld zurück

Unser Mandant, der die Anlage über seinen langjährigen Bankberater abgeschlossen hatte, wollte alles andere als eine spekulative Investition tätigen. Er selbst beurteilte sich im Gespräch als „risikoscheu“, wollte sein Geld sicher investieren und vertraute dabei auf die Beratung durch die Bank. Auch vorherige Anlageentscheidungen wurden fast ausschließlich mit Fokus auf Sicherheit vorgenommen. Die ebenfalls gewünschte Möglichkeit, notfalls auch vor Vertragsende über das Geld verfügen zu können, wurde seitens des Bankmitarbeiters jedoch nicht beachtet. Der Mandant wurde insbesondere über die Provisionszahlungen, die die Bank für die Vermittlung erhält, im Unklaren gelassen. Das Gericht wertete die Aussage des Mandanten – vertreten durch JACKWERTH Rechtsanwälte – als glaubhaft und verurteilte die Bank zur Rückzahlung von 24.500 Euro.

Anwaltliche Unterstützung

Oft werden bei der Anlageberatung verheerende Fehler gemacht, die den Anleger später teuer zu stehen kommen. Sofern Sie sich in der geschilderten Situation wiederfinden oder sich falsch beraten fühlen, prüfen JACKWERTH Rechtsanwälte Ihren Fall. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz. Gerne stehen wir auch für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung, um Ihre Möglichkeiten auszuloten.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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