Das Landgericht Köln stellte am 19. Oktober 2023 klar, dass eine geschiedene Ehefrau nicht für ein Darlehen ihres Ex-Mannes haftet, welches sein Onkel ihm allein gewährt hatte. Sie wird nicht als Mitdarlehensnehmerin betrachtet (Az. 8 O 232/22).
Ehepaar schloss Darlehensvertrag ab
Im Jahr 2015 erwarb die Ehefrau eine Immobilie und wurde deren alleinige Eigentümerin. Zur Finanzierung nahm das Ehepaar jedoch gemeinsam ein Darlehen über 250.000 Euro bei einem Bekannten auf. Noch im gleichen Jahr verkaufte das Paar eine andere Immobilie und zahlte aus dem Erlös 150.000 Euro an den Darlehensgeber zurück. Für die verbleibenden 100.000 Euro schlossen der Darlehensgeber und das Paar einen schriftlichen Darlehensvertrag ab.
Onkel springt ein – und verlangt Rückzahlung von Ex-Frau
Zur Rückzahlung der restlichen Summe sprang der Onkel des Ehemannes ein. Dieser überwies in mehreren Zahlungen das Geld an die Mutter des Ehemannes, die anschließend die 100.000 Euro an den Darlehensgeber zahlte. Die Ehefrau wusste allerdings nicht, dass der Onkel aushalf, da dieser nur mit dem Ehemann kommunizierte. Die Ehefrau beglich im Dezember 2017 die ausstehende Zinsforderung in Höhe von 4.300 Euro. Doch damit nicht genug.
Im Jahr 2022 ließen sich die Eheleute scheiden. Anschließend meldete sich der Onkel des Ehemannes bei der Frau und forderte von ihr die Rückzahlung der 100.000 Euro. Die Ehefrau habe schließlich gewusst, dass er das Geld nur als zinsloses Darlehen gewähre, um dem Paar vorübergehend auszuhelfen. Hiervon habe sie Kenntnis erlangt, sei aber als damalige Partnerin seines Neffen jedenfalls Mitdarlehensnehmerin geworden. Die Frau bestritt dies vehement und fand sich vor Gericht wieder.
Frau wehrt sich vor Gericht erfolgreich gegen Inanspruchnahme
Vor dem LG bekam die Frau Recht. Weil der Onkel nur mit seinem Neffen – dem Ex-Mann der Beklagten – gesprochen hatte, sei kein Darlehensvertrag zwischen dem Onkel und ihr zustande gekommen. Dies sei auch nicht aus dem Umstand der Ehe herzuleiten, denn bei einem Darlehen handele es sich nicht um ein Geschäft, das beide Ehepartner automatisch verpflichtet. Die Frau kann aufatmen; Ihr bleibt die Rückzahlung von 100.000 Euro an den Onkel ihres Exmannes erspart.
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