LG Rostock: Sparkassenkunde erhält Vorfälligkeitsentschädigung zurück!
Das Landgericht Rostock hat mit seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 10. Februar 2021 (Aktenzeichen 2 O 872/19) die Ostsee-Sparkasse Rostock zur Rück-zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung von rund 23.500,00 Euro nebst Zinsen verurteilt.