Beratungsfehler bei Altersvorsorge: Mandantin erhält Geld zurück!
Das Landgericht Frankfurt am Main hat infolge einer Klage der Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte die beratende Bank mit Urteil vom 02. Oktober 2019 zu einer Rückzahlung in Höhe von 16.207,56 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte. Das Urteil ist rechtskräftig.