Unternehmer erhält Bearbeitungsgebühr zurück
Das Landgericht Mosbach hat einem Baubetreuungsunternehmen in einem Urteil vom 12. November 2015 das Recht zugesprochen, die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20.833,33 Euro nebst Verzugszinsen von der Volksbank zurückzufordern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.