BGH: Verwirkung des Widerrufsrechts und Widerrufsbelehrung der Sparkassen
In zwei Entscheidungen vom 12.06.2016 hat sich der Bundesgerichtshofs mit dem Widerruf von Darlehensverträgen aus dem Jahr 2001 und 2008 auseinandersetzen müssen. Insbesondere sollte die Frage geklärt werden, ob das Widerrufsrecht, welches erst viele Jahre nach Vertragsschluss ausgeübt worden war, verwirkt war. In einem Fall wurde das Widerrufsrecht erst 13 Jahre nach Vertragsschluss und 7 Jahre nach vollständiger Tilgung erklärt. In dem Sparkassen-Fall von 2008 lief das Darlehen noch.