Offene Immobilienfonds: Womit Anleger rechnen können

Die offenen Immobilienfonds SEB, CS und KanAm sind gescheitert. Bei der Abwicklung der Fonds werden Anleger sehr unterschiedlich behandelt. Während SEB eine vergleichsweise hohe Rate auskehrte, zahlten CS und KanAm nur wenig aus.

SEB ImmoInvest:

Das Asset Management der SEB hat Wort gehalten: Im Juni zahlte die Fondsgesellschaft das erste Geld aus. Anleger erhielten 20 Prozent des Fondsvermögens zurück, das entspricht einem Anteilspreis von 10,25 Euro. Insgesamt wird damit Vermögen von rund 1,2 Milliarden Euro an die Anleger ausgezahlt, etwa der Betrag, der bei Bekanntgabe der Auflösung des SEB ImmoInvest tatsächlich vorhanden war. Sowohl der von SEB berechnete Preis pro Anteil, als auch der Börsenpreis pro Anteil verringerte sich jeweils um die Ausschüttungssumme. Er betrug nunmehr 41,16 Euro.

CS Euroreal:

Der CS Euroreal, der seine Auflösung im Mai bekannt gab, hat Anfang Juli mit der Auszahlung an die Anleger begonnen. Die Anleger erhielten insgesamt nur 7,7 Prozent des Fondsvermögens. Das entspricht einem Betrag von rund 447 Millionen Euro, bzw. 4,30 Euro pro Anteil. Der von der Fondsgesellschaft berechnete Preis pro Anteil sank von 55,75 Euro auf 51,42 Euro. Grund für den vergleichsweise geringen Ausschüttungsbetrag dürften mögliche Sonderkündigungsrechte der finanzierenden Banken sein. Insgesamt ist der Fonds mit Bankdarlehen in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro ausgestattet. Wegen der Fondsauflösung könnte es dazu kommen, dass die Darlehen früher als geplant zurückgezahlt werden müssen. Die nächste Ausschüttung an die Anleger ist für Dezember 2012 geplant. Die Höhe wird davon abhängen, wie werthaltig die Immobilienverkäufe laufen und welches Ergebnis bei den Verhandlungen mit den Banken erzielt werden kann.

KanAm US-Grundinvest:

Mittlerweile hat auch der KanAm US-Grundinvest seinen Abschlussbericht zur Auflösung veröffentlicht. Nach eigenen Angaben erzielte der Fonds zum 31. März 2012 ein Zwölfmonatsplus von 23 Prozent. In dem entsprechenden Zeitraum davor fuhr der Fonds ein Minus von 15 Prozent ein. Die Immobilien des Fonds sind verkauft. Von den insgesamt rund 548 Millionen Dollar, die zum 30. September 2010 das Fondsvermögen bildeten, sind noch 60 Millionen Dollar übrig. Der Preis pro Anteil fiel damit von 48,65 Dollar auf 5,34 Dollar zum 5. Juli 2012. Die Anleger des US-Grundinvest erhielten bislang 41,20 Euro pro Anteil in drei Tranchen zurück. Das entspricht rund 85 Prozent des Anteilspreises aus 2010. Ein Teil des Fondsvermögens muss seitens der Fondsgesellschaft für mögliche Gewährleistungsansprüche aus Immobilienverkäufen und Forderungen der Finanzbehörden zurückgestellt werden. Angaben zu weiteren Auszahlungen in Form eines konkreten Auszahlungsplans machte KanAm nicht.

Steuerliche Anrechnung

Anleger der betroffenen Immobilienfonds können ihre Verluste unter Umständen steuerlich geltend machen. Bei Verkaufserlösen aus Verkäufen der Immobilienbestände handelt es sich, soweit es nicht Veräußerungsgewinne sind, um sogenannte Substanzauskehrungen. Diese sind zunächst steuerfrei, müssen allerdings mit Gewinnen oder Verlusten verrechnet werden. Eine steuerliche Geltendmachung der Verluste seitens der Anleger ist aber nur möglich, wenn der Abschluss nach dem 31. Dezember 2008 erfolgte. Anleger, die ihre Fondsanteile schon vor diesem Stichdatum im Depot hatten, bekommen zumindest ihre Gewinne steuerfrei.

Empfehlung

Betroffenen Anlegern ist heute dringend zu raten, sich anwaltlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Regelmäßig war bereits die Kalkulation nicht fehlerfrei, so dass sich hieraus Ansprüche herleiten lassen. Zudem lohnt sich eine Überprüfung der Beratungsqualität. Wenn etwa die Empfehlung beispielsweise durch eine Bank erfolgte, hätte auch über Rückvergütungen informiert werden müssen. Sie sollten als Kunde einschätzen können, was die Bank an dem Verkauf verdient. Da hierzu regelmäßig nicht aufgeklärt wurde, bestehen allein aus diesem Grunde gute Aussichten auf vollen Schadensersatz. In jedem Fall sollte eine zeitnahe Überprüfung der Erfolgsaussichten stattfinden, da sonst Verjährung droht. Eine Erstbewertung, in der die Chancen und Risiken etwaiger Maßnahmen ausgelotet werden können, kostet 250 Euro. Welche weiteren Kosten entstehen können, ist dann auch Gegenstand der Bewertung.

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