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OLG Frankfurt: Bank haftet nach verweigertem Sicherheitentausch – 68.000 Euro Schadensersatz gefordert

Verweigert eine Bank den Austausch der Kreditsicherheit, kann sie schadensersatzpflichtig sein. Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 12. August 2026 (Az. 17 U 70/24) zugunsten zweier Darlehensnehmer entschieden, die wegen eines abgelehnten Pfandtauschs eine teurere Immobilienfinanzierung abschließen mussten. Lassen Sie Ihre Schadensersatzansprüche prüfen.

Bank lehnt neue Immobilie als Kreditsicherheit ab

Die Darlehensnehmer wollten ihre bisherige Immobilie verkaufen und eine neue erwerben. Ihren bestehenden Immobilienkredit bei der DSL Bank mit günstigen Zinsen wollten sie fortführen. Deshalb beantragten sie, die bisherige Kreditsicherheit durch die neue Immobilie zu ersetzen.

Die Bank lehnte den Pfandtausch aus grundsätzlichen geschäftspolitischen Erwägungen ab. Die Darlehensnehmer mussten eine neue Finanzierung zu höheren Zinsen abschließen. Den dadurch entstandenen Schaden bezifferten sie auf rund 68.000 Euro.

Das Landgericht Frankfurt wies ihre Schadensersatzklage zunächst ab. Im Berufungsverfahren holte das OLG Frankfurt ein Sachverständigengutachten zum Beleihungswert der neuen Immobilie ein und wies die Einwände der Bank gegen die Gleichwertigkeit der angebotenen Sicherheit zurück.

Mit inzwischen rechtskräftigem Grundurteil stellte das OLG fest, dass die Bank dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet ist. Über die konkrete Schadenshöhe ist noch zu entscheiden.

Wann muss eine Bank einem Pfandtausch zustimmen?

Ein Pfandtausch ermöglicht es Kreditnehmern, ihren bestehenden Immobilienkredit trotz eines Immobilienverkaufs fortzuführen. Die bisherige Immobilie wird dabei als Kreditsicherheit durch eine andere ersetzt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Anspruch auf einen solchen Sicherheitentausch bestehen, wenn:

  • der Darlehensnehmer ein berechtigtes Interesse am Austausch hat,
  • die Ersatzimmobilie eine gleichwertige Sicherheit bietet,
  • berechtigte Interessen der Bank nicht entgegenstehen und
  • der Darlehensnehmer die Kosten des Austauschs trägt.

Eine Bank kann einen Pfandtausch daher nicht allein unter Hinweis auf ihre Geschäftspolitik ablehnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für den Sicherheitentausch erfüllt sind.

Pfandtausch abgelehnt: Wann besteht Anspruch auf Schadensersatz?

Muss ein Darlehensnehmer wegen eines zu Unrecht verweigerten Pfandtauschs seinen bisherigen Immobilienkredit ablösen und eine teurere Finanzierung abschließen, können Schadensersatzansprüche gegen die Bank bestehen.

Maßgeblich sind insbesondere die Werthaltigkeit der angebotenen Ersatzimmobilie, die bestehenden Darlehensbedingungen und die Gründe für die Ablehnung.

Auch bereits erfolgte Ablehnungen können rechtlich überprüft werden. Dabei sind mögliche Verjährungsfristen zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „BGH zu Vorfälligkeitsentschädigung: Klägerin erfolgreich gegen Sparkasse“.

JACKWERTH Rechtsanwälte: Schadensersatzansprüche gegen Bank prüfen lassen

Hat Ihre Bank den Austausch der Kreditsicherheit abgelehnt und mussten Sie deshalb einen teureren Immobilienkredit abschließen? Als Fachkanzlei für Bankrecht prüfen wir, ob Ihnen Schadensersatz wegen des verweigerten Sicherheitentauschs zusteht.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

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