Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Pressemitteilung vom 02. Dezember 2020 Verbrauchern ausdrücklich empfohlen, ihre Prämiensparverträge sorgfältig zu überprüfen. Vor allem die älteren Verträge enthalten oft unwirksame Klauseln, mit denen Banken die Verzinsung einseitig zu Lasten der Kunden einseitig abändern können. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg steht Verbrauchern im Einzelfall bis zu über 12.000,00 Euro zusätzlich zu. Diese Sparguthaben sollten Sie sich nicht entgehen lassen.
Eine Vielzahl von Verträgen ist betroffen
In den 1990er und 2000er Jahren boomte das Geschäft mit Sparverträgen der privaten Banken, der Volks- und Raiffeisenbanken und der Sparkassen. Die Verträge tragen Namen wie „Bonusplan“, „Prämiensparen flexibel“, „Vorsorgeplan“, „Vorsorgesparen“ und „VorsorgePlus“. Die Verzinsung der Verträge setzt sich aus einem variablen Grundzins und einer festen Prämie zusammen. Die zum Zeitpunkt der Anlage noch hohen Zinsen wurden mit der Zeit immer weiter gesenkt. Die Banken beriefen sich dabei stets auf eine Klausel ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach die Höhe der Zinsen einseitig von der Bank verändert werden könnten.
Zinsanpassungsklauseln schon länger im Visier des BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in den letzten Jahren wiederholt festgestellt, dass Zinsänderungsklauseln bei S-Prämiensparverträgen mit variablem Zinssatz nicht einseitig von der Bank durch Aushängung in den Geschäftsräumen in die Verträge einbezogen werden können (Aktenzeichen XI ZR 140/03, XI ZR 197/09, XI ZR 52/08, XI ZR 508/15, XI ZR 508/18). Die Zinsänderungsklausel bietet für den Verbraucher in unzumutbarer Weise keine Kalkulierbarkeit (Aktenzeichen XI ZR 197/09). Die durch die Unwirksamkeit entstandenen Lücken sind durch das Gericht und nicht einseitig durch das Kreditinstitut zu schließen.
Überprüfung lohnt sich
Sparer, die aufgrund einer Kündigung befürchten müssen, zu wenig Zinsen bekommen zu haben oder künftig bekommen zu werden, sollten sich über ihre Rechte beraten lassen. Da die Verträge von Jahr zu Jahr und Bank zu Bank unterschiedlich sind, bedarf es einer gründlichen Prüfung. Demgegenüber vertrösten Banken die Kunden oft und weisen sie zu Unrecht ab. Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen JACKWERTH Rechtsanwälte als erfahrene Kanzlei auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts.