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UDI: Anleger erhält Geld zurück

Die UDI Beratungsgesellschaft mbH ist vom Landgericht Halle mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 14. August 2020 (Aktenzeichen 3 O 62/19) zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von über 210.000 Euro zuzüglich Zinsen verpflichtet worden. Bereits mit unserem Bericht vom 16. Juni 2019 (BaFin: Mehrere UDI-Geldanlagen in Schieflage) informierten JACKWERTH Rechtsanwälte über die Schieflage insbesondere bei folgenden Anlagen:

  • UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG
  • UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG
  • UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG

Die Argumente der Richter

In dem Verfahren am Landgericht Hallte wurde über Anlagen der UDI in Form eines Nachrangdarlehens mit qualifiziertem Rangrücktritt verhandelt. Was nicht nur ziemlich kompliziert klingt, ist darüber hinaus auch noch mit sehr hohem Risiko verbunden. Nachrangdarlehen sind Finanzanlagen aus dem Grauen Kapitalmarkt, sie benötigen keine Erlaubnis und müssen nur wenig gesetzliche Vorgaben erfüllen. Anleger treten dabei im Rang hinter sämtliche Gläubiger zurück, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Über dieses Risiko täuschte die Beraterfirma nach Ansicht der Richter mit Begriffen wie „Festzins“ und „solide Geldanlage“ hinweg. Damit verletzte UDI die ihr obliegenden Pflichten aus dem Beratungsvertrag und machte sich schadensersatzpflichtig.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen

„Begriffe, wie Festzins und solide Geldanlage werden bei dem Vertrieb von Kapitalanlagen häufig verwendet“, so lautet die Erfahrung der Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkrecht Angelika Jackwerth. Diese Produkte vermitteln dem Anleger eine Sicherheit, die häufig nicht besteht. Anleger werden dadurch angeregt, ihr Geld in Anlagen zu investieren, in die sie bei Kenntnis des tatsächlichen Risikos nicht investiert hätten. Wenn auch Sie mit solchen oder ähnlichen Begriffen um Ihr Geld gebracht worden sind, helfen Ihnen gerne JACKWERTH Rechtsanwälte und beraten Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

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