Geld nach Phishing oder Online-Banking-Betrug verloren? Mit Urteil vom 30. Dezember 2025 (Az. 2 O 98/25) hat das Landgericht Flensburg entschieden: Der Zahlungsempfänger muss den überwiesenen Geldbetrag zurückzahlen, wenn er diesen trotz offensichtlicher Verdachtsmomente weitergeleitet hat. Gute Chancen für Geschädigte, ihr verlorenes Geld zurückzufordern.
Phishing-Angriff und Weiterleitung der Zahlung
Die Kontoinhaberin wurde durch einen vermeintlichen Bankmitarbeiter dazu gebracht, eine Remote-Software auf ihrem Smartphone zu installieren. In der Folge wurde ohne ihre Zustimmung eine Echtzeitüberweisung über 29.000 Euro auf das Konto der Empfänger ausgeführt.
Dieser stand gleichzeitig in Kontakt mit unbekannten Personen im Zusammenhang mit angeblichen Bitcoin-Investitionen. Nach Eingang der Zahlung leitete er die Summe – entsprechend den erhaltenen Anweisungen – unmittelbar an ein ausländisches Unternehmen weiter.
LG Flensburg: “Augenverschließen” schützt nicht vor Haftung
Das Landgericht Flensburg verurteilte den Zahlungsempfänger zur Rückzahlung des überwiesenen Betrages in Höhe von 29.000,00 Euro nebst Verzugszinsen – auch dann, wenn er das Geld nicht behalten, sondern direkt weitergeleitet hat.
Nach Auffassung des Gerichts haftet der Zahlungsempfänger verschärft, wenn er offensichtliche Warnsignale ignoriert. Dazu zählen insbesondere ungewöhnliche Zahlungsaufforderungen, Kontakte zu unbekannten Dritten, hohe Gewinnversprechen im Zusammenhang mit Kryptowährungen sowie die kurzfristige Weiterleitung hoher Geldbeträge.
Wer solche Umstände nicht hinterfragt und „die Augen verschließt“, kann sich nicht auf eine Entreicherung berufen und haftet vollständig.
JACKWERTH Rechtsanwälte: Gute Chancen, verlorene Beträge zurückzuerhalten
Die Entscheidung stärkt die Rechte von Bankkunden bei Phishing und Online-Banking-Betrug. In vielen Fällen bestehen realistische Möglichkeiten, überwiesene Beträge erfolgreich zurückzufordern – auch gegenüber Zahlungsempfängern.
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