Die OneCrowd-Gruppe ist insolvent. Für die Gesellschaften hinter den bekannten Crowdinvesting-Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany wurden vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Anleger sollten jetzt prüfen, ob sie unmittelbar gegen eine OneCrowd-Gesellschaft oder gegen eines der über die Plattform finanzierten Unternehmen Ansprüche haben.
Drei OneCrowd-Gesellschaften stellen Insolvenzantrag
Die OneCrowd GmbH aus Dresden gehört zu den bekannten Anbietern im Bereich des Crowdinvestings in Deutschland. Über die Plattformen Seedmatch, Econeers und Mezzany konnten Anleger in Start-ups, Wachstumsunternehmen, nachhaltige Vorhaben und Immobilienprojekte investieren.
Für drei Gesellschaften der OneCrowd-Gruppe wurden Insolvenzanträge gestellt:
- OneCrowd Securities GmbH, Az. 532 IN 1367/26,
- OneCrowd Loans GmbH, Az. 532 IN 1366/26,
- OneCrowd GmbH, Az. 532 IN 1365/26.
Das Amtsgericht Dresden hat vorläufige Insolvenzverwalter bestellt und Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Eingesetzt wurden drei Rechtsanwälte der Kanzlei BBL Brockdorff aus Dresden. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaften sowie mögliche Sanierungs- oder Fortführungslösungen werden nun geprüft. Die Insolvenzverfahren sind bislang noch nicht eröffnet.
Plattformbetrieb soll zunächst fortgeführt werden
Nach Angaben der OneCrowd-Gruppe und der vorläufigen Insolvenzverwalter soll der Plattformbetrieb zunächst fortgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die technische Verwaltung der Investments, das Reporting und die Zahlungsabwicklung zwischen den finanzierten Unternehmen und den Anlegern.
Die unmittelbar zwischen den Anlegern und den jeweiligen Emittenten geschlossenen Finanzierungsverträge sollen nicht zur Insolvenzmasse der OneCrowd-Gesellschaften gehören. Bei der von der OneCrowd GmbH selbst ausgegebenen Anleihe wurden Zins- und Tilgungszahlungen dagegen bis auf Weiteres ausgesetzt.
Welche Folgen hat die OneCrowd-Insolvenz für Anleger?
Die Insolvenzanträge der OneCrowd-Gesellschaften bedeuten nicht automatisch, dass sämtliche über Seedmatch, Econeers oder Mezzany abgeschlossenen Investments verloren sind. Anleger haben ihr Kapital regelmäßig nicht der Plattformbetreiberin, sondern dem jeweiligen Start-up, Wachstumsunternehmen oder Projektentwickler zur Verfügung gestellt.
Entscheidend ist daher, welche konkrete Beteiligung abgeschlossen wurde, welche Gesellschaft Vertragspartner ist und wer die Rückzahlung des investierten Kapitals sowie vereinbarte Zinsen schuldet.
Müssen Anleger Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden?
Ob eine Forderung zur Insolvenztabelle anzumelden ist, hängt davon ab, gegen wen sich der Anspruch richtet. Eine Anmeldung kommt insbesondere für Anleger in Betracht, die unmittelbar Ansprüche gegen die OneCrowd GmbH, die OneCrowd Loans GmbH oder die OneCrowd Securities GmbH haben.
Dies betrifft vor allem Anleger, die die von der OneCrowd GmbH ausgegebene Anleihe gezeichnet haben. Eine Forderungsanmeldung ist jedoch erst möglich, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet und eine Anmeldefrist bestimmt wurde.
Ansprüche gegen ein über Seedmatch, Econeers oder Mezzany finanziertes Unternehmen sind dagegen grundsätzlich nicht im Insolvenzverfahren der OneCrowd-Gesellschaften anzumelden. Sie richten sich weiterhin gegen den jeweiligen Emittenten.
Schadensersatzansprüche von OneCrowd-Anlegern prüfen
Neben Forderungen im Insolvenzverfahren können Schadensersatzansprüche gegen weitere Verantwortliche bestehen. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn Risiken unzureichend dargestellt, wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Emittenten nicht offengelegt oder unrichtige beziehungsweise irreführende Angaben zum Anlageprojekt gemacht wurden.
Auch die Wirksamkeit von Nachrangklauseln sowie die Angaben in Verkaufsprospekten, Vermögensanlagen-Informationsblättern oder Wertpapier-Informationsblättern können rechtlich relevant sein.
Die Insolvenz der OneCrowd GmbH zeigt erneut, dass auch alternative Investmentformen mit erheblichen Risiken verbunden sein können. Anleger sollten deshalb ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig prüfen und notwendige Schritte rechtzeitig einleiten.
Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt von der konkreten Beteiligung, den Vertragsunterlagen und den Umständen der Vermittlung ab.
OneCrowd-Anleger sollten ihre Unterlagen sichern
Anleger sollten ihre Vertragsunterlagen, Anlageinformationen, Kontoauszüge und die Korrespondenz mit OneCrowd sowie dem finanzierten Unternehmen sichern. Sind Zins- oder Rückzahlungen bereits ausgeblieben, sollte geprüft werden, gegen wen Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Ein bloßes Abwarten kann nachteilig sein. Insbesondere mögliche Ansprüche gegen Vermittler, Berater oder andere Verantwortliche unterliegen eigenständigen Verjährungsfristen.
JACKWERTH Rechtsanwälte unterstützt betroffene OneCrowd-Anleger
JACKWERTH Rechtsanwälte vertreten Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir prüfen Investments, die über Seedmatch, Econeers und Mezzany abgeschlossen wurden, und klären, gegen welche Gesellschaft Forderungen bestehen.
Dabei prüfen wir sowohl eine mögliche Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren als auch Schadensersatzansprüche gegen weitere Verantwortliche.
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