Infraclass Energie 5: Rückzahlung nach Vergleich

Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte konnte für einen Mandanten einen nahezu hundertprozentigen Schadensersatzanspruch gegen die Bank durchsetzen. Der Mandant beteiligte sich im Mai 2010 mit einem Betrag von 20.000 Euro an dem inzwischen wirtschaftlich angeschlagenen InfraClass Energie 5 Fonds. Der sicherheitsbewusste Anleger fühlte sich von seiner Bank völlig falsch beraten. Er wandte sich an die Fachkanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte. Diese erzielte für den Mandanten einen lukrativen Vergleich: die Sparkasse erstattete fast 100 % seines Schadens und übernahm auch die für ihn wertlose Beteiligung. Die Einschaltung von Gerichten war nicht erforderlich.

INFRACLASS ENERGIE 5

Der Fonds InfraClass Energie 5 wurde in den Jahren 2009 und 2010 von der KGAL GmbH & Co. KG am Markt platziert. Es handelt sich dabei um einen Infrastrukturfonds zur Gewinnung und Einspeisung von Energie durch bestehende oder neu zu errichtende Solaranlagen in Europa. Die Beteiligung konnte erstmals zum Jahre 2035 gekündigt werden. Der Fonds rechnete bis ins Jahr 2024 mit Ausschüttungen von circa 190 Prozent bezogen auf die Einlage.

Schlechte Entwicklung

Diese Ziele konnten nicht realisiert werden. Die ursprünglich als Vorteil für die Stabilität gepriesenen gesetzlichen Einspeisevergütungen des KGAL Infraclass Energie 5 Fonds führten aufgrund weitreichender Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen nach spanischem und italienischem Einspeisevergütungsgesetz dazu, dass der Fonds in wirtschaftliche Schieflage geriet. Aufgrund dieser Entwicklung sind Insolvenzen und ein damit einhergehender Verlust von Anlegergeldern nicht mehr auszuschließen.

Weitere Informationen

Rückabwicklung

Nach anwaltlicher Prüfung konnten wir für unseren Mandanten Schadensersatzansprüche wegen Aufklärungspflichtverletzung gegen die Sparkasse durchsetzen. Durch den ausgehandelten Vergleich verpflichtete sich die Sparkasse, die Anlage rückabzuwickeln. Die Sparkasse erstattete unserem Mandanten den investierten Betrag abzüglich erhaltener Ausschüttungen. Der Fonds wurde an die Sparkasse übertragen. Der Mandant kann jetzt wieder neu planen.

Anwaltliche Unterstützung

Sofern auch Sie sich falsch beraten fühlen, bietet Ihnen die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte die rechtliche Überprüfung Ihrer Situation und Besprechung bestehender Chancen an. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernehmen wir die erforderliche Korrespondenz. Gerne stehen wir auch für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung.

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

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