Ob Poker, Black Jack, Online-Roulette – Online-Glücksspiel kann Vermögen vernichten. Dass das verlorene Geld aber gerettet werden kann, zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts (LG) Heilbronn (Urteil vom 10. Februar 2023, Aktenzeichen: We 6 O 345/21). Es sprach der Kundin einen Rückzahlungsanspruch in Höhe von 6.227 Euro nebst Zinsen zu. Die aktuelle Rechtsprechung hilft bei Online-Verlusten.
Spiel mit gezinkten Karten
Eine Kundin beteiligte sich von 2016 bis 2021 am Online-Glücksspiel mit Poker, Black Jack und Online-Roulette. Der Casino-Betreiber aus Malta zahlte jedoch nur einen Teil ihres Einsatzes zurück, so dass sie auf einem Verlust von mehr als 6.000 Euro sitzen blieb. Wie sich inzwischen herausstellte, besaß der Betreiber jedoch für sein Online-Glücksspiel-Angebot keine inländische Genehmigung. Wenig später wechselte die Betreibergesellschaft des Online-Casinos. Der neue Betreiber übernahm die Domain, die Lizenz und die Kundendaten seines Vorgängers. Die Kundin forderte ihren Einsatz nun von dem neuen Betreiber zurück. Dieser weigerte sich, die „Alt-Verluste“ seines Vorgängers zu erstatten und berief sich auf den angeblich wirksamen Vertrag mit der Kundin. Die Kundin erhob Klage gegen den neuen Betreiber.
LG verhilft Klägerin zur Rückerstattung
Das LG Heilbronn gestand der Klägerin einen Anspruch gegen den neuen Betreiber auf Zahlung von 6.227 Euro nebst Zinsen zu. Die neue Betreibergesellschaft haftet als Rechtsnachfolgerin des vorherigen Betreibers auch für Altverträge. Der Vertrag, den die Klägerin mit dem vorherigen Betreiber geschlossen hatte, war aufgrund des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Verbots für Online-Glücksspiel in den meisten Bundesländern unwirksam (Glücksspielstaatsvertrag). Als Rechtsnachfolgerin muss die neue Betreiberin diesen ungültigen Rahmenvertrag gegen sich gelten lassen und der Klägerin mehr als 6000 Euro zurückzahlen.
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