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Paulus Wohnbau: Anlegeransprüche sichern

Die Pleitewelle bei Bauprojekten nimmt kein Ende: Nun hat auch der Pleidelsheimer Bauträger Paulus Wohnbau GmbH die Insolvenz angemeldet. Als Gründe werden steigende Bauzinsen und fehlende Verkäufe genannt. Da die Paulus GmbH auf Crowd-Investments setzte, sind auch viele Anleger von dieser Insolvenz betroffen.

Bauprojekte durch Crowd-Funding

Seit rund 20 Jahren ist die Paulus GmbH vor allem im Großraum Stuttgart als Bauträger aktiv und wickelte über 60 Bauprojekte mit einem Verkaufsvolumen von 240 Millionen Euro ab.

Mit bis zu 7 Prozent Zinsen pro Jahr warb die Paulus GmbH für ihre Anlage. Diese wurden als Crowd-Investement gestaltet. Als Anleger gewährt man der Paulus GmbH ein Darlehen für eine festgelegte Laufzeit. Von der Vielzahl an Darlehen werden die Bauprojekte finanziert. Die Rückzahlung des Darlehens inklusive der Zinsen wird aus den Umsatzerlösen oder Gewinnen an die Anleger zurückgezahlt. Bei den Darlehen handelt es sich um die besonders risikoreichen Nachrangdarlehen, die das Risiko des Totalverlustes in sich tragen.

Verkäufe bleiben aus

Die Paulus GmbH konnte im laufenden Geschäftsjahr nur drei Wohnungen verkaufen und somit bisher nur einen Erlös von 2 Millionen Euro erzielen. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es zur selben Zeit 65 Wohnungen und ein Erlös in Höhe von 52 Millionen, im Jahr 2021 sogar 90 Wohnungen zu einem Erlös von 80 Millionen Euro. Die fehlenden Verkäufe führten nun dazu, dass ab Ende Juli 2023 die laufenden Zahlungen nicht mehr geleistet werden konnten. Ende August 2023 folgte der Insolvenzantrag.

Ansprüche prüfen lassen

Anleger sollten ihre Ansprüche zeitnah prüfen lassen, um diese zu sichern. Sie beteiligten sich bei der Paulus GmbH mit einem unbesicherten Nachrangdarlehen, mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Wenn sie bei Erwerb dieses Darlehens nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt oder Risiken verharmlost wurden, können werthaltige Ansprüche gegeben sein. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) bereits am 1. Oktober 2019 zu dem Aktenzeichen VI ZR 156/18, dass Anleger bei einem Nachrangdarlehen darüber aufzuklären sind, dass sie einem unternehmerischen Risiko ausgesetzt sind, welches höher liegt als das eines Gesellschafters.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen Anlegern

JACKWERTH Rechtsanwälte empfehlen Anlegern der Paulus GmbH, ihr finanzielles Engagement auf Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Auch Insolvenzansprüche sind dabei im Blick zu behalten. Gerne informieren wir Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.

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Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

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