LG Darmstadt: Volksbank muss 6.700 Euro nach Scam-Anruf erstatten

Digitale Girocards sind bequem – aber leider nicht vollständig sicher. Nach einem Phishing-Anruf verlor ein Kunde 6.700,30 Euro. Das Landgericht (LG) Darmstadt entschied nun: Die Volksbank muss zahlen – inklusive Anwaltskosten (Urteil vom 3. Februar 2025, Az. 2 O 190/24). Ein wegweisendes Urteil für Verbraucher.

Kunde nutzte Online-Banking der Volksbank

Der Mann war Volksbank-Kunde und nutzte das bankeigene Online-Banking inklusive digitaler Girocard. Für Transaktionen verwendete er das TAN-basierte Verfahren „VR-SecureGo Plus”, das ans Smartphone gekoppelt ist. Die digitale Girocard war ebenfalls auf dem Handy hinterlegt und diente im Alltag als reguläres Zahlungsmittel.

Vermeintlicher Mitarbeiter verschafft sich Zugang zu Konto

Im Juni 2023 erhielt der Kontoinhaber einen Anruf von einem vermeintlichen Mitarbeiter der Volksbank. Dieser gab vor, einen Datenabgleich durchführen zu wollen. Gesagt, getan – nachdem die Daten abgefragt worden waren, bat der Anrufer um eine „Bestätigung“ des Abgleichs via TAN auf dem Mobiltelefon des Kunden. Dieser ahnte nichts Böses und tat wie geheißen. Was er nicht wusste: Dem Anrufer gelang es aufgrund der TAN-Bestätigung, eine mit dem Konto des Kunden verknüpfte digitale Girokarte auf einem anderen Gerät zu installieren.

Täter räumt Konto leer – Volksbank verweigert Erstattung

In den nächsten vier Tagen kam es zu unerwünschten Abbuchungen, in Höhe von insgesamt 6.700,30 Euro. Als der Kontoinhaber hiervon Wind bekam, forderte er die Volksbank zur Erstattung des Betrages auf – schließlich habe er keine der Abbuchungen jemals autorisiert. Das Kreditinstitut weigerte sich. Der Kunde habe schließlich mit „seiner“ Girokarte bezahlt. Zudem habe er dem Täter grob fahrlässig Zugang zu seinem Konto verschafft.

LG: Zahlungen nicht autorisiert – Volksbank zahlen

Der Mann reagierte schnell und beauftragte eine spezialisierte Kanzlei – mit Erfolg: Das Landgericht Darmstadt sprach ihm die volle Rückerstattung von 6.700,30 Euro zu. Das bloße Einrichten der digitalen Girocard sei keine Autorisierung späterer Zahlungen, so das Gericht. Zudem seien viele Kunden auf ähnliche Betrugsmaschen hereingefallen. Dem Kunden könne man daher keinen Vorwurf machen. Auch die Anwaltskosten von 356,88 Euro muss die Volksbank übernehmen.

Phishing? Jetzt handeln – mit JACKWERTH Rechtsanwälte.

Unbefugte haben auf Ihr Konto zugegriffen und Geld abgebucht? Dann sollten Sie handeln! In vielen Fällen bestehen Rückerstattungsansprüche gegenüber Ihrer Bank oder Sparkasse. Als Fachkanzlei haben wir bereits erfolgreich Gelder für unsere Mandanten zurückgeholt – und setzen auch für Sie Ihr Recht durch.

 

JACKWERTH Rechtsanwälte beraten Sie gerne

Als Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht setzen wir Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Kontaktieren Sie uns einfach:

– telefonisch unter 0551/ 29 17 62 20
– per E-Mail an kanzlei@ra-jackwerth.de

– vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz

Oder direkt über unser Kontaktformular

Kontakt

* Ich willige ein, dass mich die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte mittels Telefon, Email oder Post kontaktieren darf. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen.

Newsletter

Bleiben Sie informiert – Aktuelle Rechtstipps direkt in Ihr Postfach!

Verpassen Sie keine wichtigen Urteile und Entwicklungen im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter und bleiben Sie stets auf dem neuesten Stand.

Teilen Sie auch gerne unseren Newsblog in Ihrem Netzwerk:

Facebook
X
LinkedIn
Threads
WhatsApp
Telegram
Email
Ihre Anmeldung konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ihre Anmeldung war erfolgreich.

Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

Ihre Daten sind bei uns sicher!

Wir verwenden Brevo als zum Versand unseres Newsletters. Indem Sie das Formular absenden, erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Informationen an Brevo zur Bearbeitung übertragen werden gemäß den Datenschutzrichtlinien von Brevo.