Anleger aus dem Gallus-Umfeld suchen derzeit nach Klarheit: Die BaFin hat das öffentliche Angebot von Partizipationsscheinen der AMAGVIK Int. AG mit Sitz in St. Gallen (Schweiz) in Deutschland untersagt. Da AMAGVIK-Partizipationsscheine bereits zuvor im Zusammenhang mit mehreren Gallus-Gesellschaften Gegenstand einer BaFin-Mitteilung waren, sollten betroffene Anleger ihre Unterlagen rechtlich prüfen lassen.
ANGVIK‑Partizipationsscheine und das Gallus‑Umfeld
Der Bezug zum Gallus-Komplex ergibt sich aus einer früheren BaFin-Mitteilung: Bereits im Juli 2025 hatte die BaFin mitgeteilt, dass der Verdacht bestehe, dass mehrere Gallus-Gesellschaften sowie die AMAGVIK Int. AG Partizipationsscheine der AMAG VK Int. AG ohne erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich angeboten haben. Weitere Hintergründe zu den Entwicklungen rund um Gallus finden Sie in unserem Beitrag zur Gallus-Insolvenz.
Bei der nun untersagten Kapitalanlage handelt es sich um Partizipationsscheine der AMAGVIK Int. AG. Für Anleger aus dem Gallus-Umfeld ist insbesondere relevant, ob sie zuvor Beteiligungen, Nachrangdarlehen oder sonstige Kapitalanlagen bei Gallus-Gesellschaften gezeichnet hatten und ihnen später ein Umtausch oder eine Umwandlung in AMAGVIK-Partizipationsscheine angeboten wurde.
Betroffene Anleger sollten deshalb nicht nur die AMAGVIK-Unterlagen, sondern auch frühere Gallus-Verträge, Zeichnungsscheine, Umwandlungserklärungen, Beratungsunterlagen, Werbematerialien, Korrespondenz und Zahlungsnachweise aufbewahren und prüfen lassen.
Welche Rechte haben betroffene Anleger?
Für betroffene Anleger kann das Fehlen eines erforderlichen Verkaufsprospekts rechtlich erheblich sein.
Ein Verkaufsprospekt soll über die wesentlichen Grundlagen, Risiken und wirtschaftlichen Hintergründe einer Vermögensanlage informieren. Wurde ein prospektpflichtiges Angebot ohne gebilligten Prospekt öffentlich vertrieben, kommen je nach Einzelfall Schadensersatzansprüche, Rückabwicklungsansprüche oder Ansprüche gegen Anbieter, Verantwortliche oder Vermittler in Betracht.
Weitere Umtauschangebote, Vertragsänderungen oder neue Beteiligungsmodelle sollten Anleger nicht ungeprüft annehmen.
JACKWERTH Rechtsanwälte prüft Ansprüche von AMAGVIK‑ und Gallus‑Anlegern
JACKWERTH Rechtsanwälte vertritt bundesweit geschädigte Anleger im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir prüfen Ihre Beteiligung, bewerten mögliche Schadensersatz- und Rückabwicklungsansprüche und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Betroffene Anleger können ihre Unterlagen zur rechtlichen Prüfung an unsere Kanzlei übersenden.