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BaFin: Mehrere UDI Geldanlagen in Schieflage

UDI ENERGIE FESTZINS 10, 11, 12 und Sprint FESTZINS IV

Nachdem bereits Finanztest Stiftung Warentest kritisch über UDI Geldanlagen berichtet hat, warnt inzwischen auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Forderungsausfällen. Seit 1998 hat UDI mit ökologischen Geldanlagen in Wind, Sonne und Biogas für 17.500 Anleger rund eine halbe Milliarde Euro eingeworben. Betroffen von der Schieflage sind insbesondere UDI Energie FESTZINS 10 GmbH & Co. KG, UDI Energie FESTZINS 11 GmbH & Co. KG, UDI Energie FESTZINS 12 GmbH & Co. KG sowie UDI Sprint FESTZINS IV GmbH & Co. KG.

Nachrangdarlehen & aktuelle Situation

UDI-Nachrangdarlehen wurden mit einem „FESTZINS“ angeboten, obwohl bei dieser Form der Geldanlage erhebliche Risiken bis hin zum Risiko des Totalverlustes bestehen. UDI Geldanlagen sind als Darlehen mit qualifiziertem Nachrang konzipiert. Nachrangdarlehen sind Finanzanlagen aus dem Grauen Kapitalmarkt, sie benötigen keine Erlaubnis und müssen nur wenige gesetzliche Vorgaben erfüllen. Anleger treten dabei im Rang hinter sämtliche Gläubiger zurück, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Gerät UDI also in wirtschaftliche Not oder muss sogar Insolvenz anmelden, droht den Anlegern der vollständige Verlust des eingesetzten Kapitals. Dieser Fall scheint sich hier abzuzeichnen, da die mit dem Kapital ausgestatteten Gesellschaften ihre Verbindlichkeiten nicht mehr aus Jahresüberschüssen oder freiem Vermögen zurückzahlen können.

Anleger sollten Ihre Chance nutzen

Betroffene Anleger sollten sich von einem Fachanwalt beraten lassen, damit keine Ansprüche verloren gehen. Vorab ist zu klären, ob die Risiken eines Nachrangdarlehen im Beratungsgespräch erläutert worden sind. Selbst wenn in den schriftlichen Unterlagen Risiken aufgeführt sind, wurden diese jedoch von Beratern oftmals heruntergespielt und verharmlost. Außerdem hätten vom Berater die Anlageziele (Risikobereitschaft/Sicherheitsbewusstsein) und die finanzielle Situation des Anlegers ermittelt werden müssen. War das nicht der Fall, bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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