Die Unternehmensgruppe Adcada hat am 22.September 2020 beim Amtsgericht Rostock Insolvenz angemeldet. Das Verfahren läuft dort seit dem 12. Oktober unter dem Aktenzeichen 60 IN 352/20. Gleichzeitig mussten auch zahlreiche Tochtergesellschaft Insolvenz anmelden. Nach firmeneigenen Angaben soll nicht nur Covid-19 sondern auch die BaFin Schuld an der verheerenden wirtschaftlichen Situation des Unternehmens sein.
Das Anlagemodell
Adcada wurde 2015 gegründet und betreibt Crowdinvesting durch Einwerben von Fremdkapital privater Anleger (Nachrangdarlehen, Schuldverschreibungen, Anleihen/Bonds, festverzinsliche Immobiliendarlehen). Im Gegenzug erhalten Anleger die versprochenen Zinsen. So vertrieb Adcada unter der Bezeichnung adcada.money eine Unternehmensanlage mit einem Festzinsversprechen von 4,25 bis 5,50 Prozent pro Jahr. Bei dem operativen Geschäft ging es zunächst um Mode, dann um Immobilien und schlussendlich auch um Geldanlagen. Später warb das Unternehmen über ihre neu gegründete Unternehmenstochter Adcada Healthcare damit, Atemschutzmasken herstellen und vermarkten zu wollen. Hierbei sollte sogar ein Zins von 12 Prozent pro Jahr verdient werden können. Finanztest hatte Adcada bereits im Dezember 2018 auf die Warnliste gesetzt. Auch die Verbraucherzentrale Hessen hatte sich mahnend eingeschaltet. Adcada bewerbe ihr Produkt irreführend als „Festgeld-Alternative“. Tatsächlich handelt es sich aber um eine riskante Unternehmensbeteiligung, bei der schlimmstenfalls sogar ein Totalverlust eintreten kann. Eine gesetzliche Einlagensicherung gibt es hier nicht.
Die BaFin greift ein
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die besonders in dem Finanzskandal rund um Wirecard heftig in die Kritik geraten war, warnte vor Finanzprodukten der Adcada GmbH.
Am 09. März 2020 ordnete die BaFin die Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an. Laut BaFin nahm das Unternehmen auf der Grundlage von „Verträgen über eine Immobilien-Anlage mit einer 110 % besicherten Briefgrundschuld“ Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Kreditwesengesetz (KWG). Adcada wurde verpflichtet, diese Gelder unverzüglich und vollständig an die Anleger zurückzuzahlen. Zur Rückzahlung kam es jedoch nicht. Am 01. September 2020 bestellte die BaFin einen Abwickler.
Am 14. Oktober kam der nächste Schock für Anleger. Die BaFin ordnete auch gegenüber der ADCADA Investments AG PCC mit Sitz in Lichtenstein an, das Geschäft einzustellen und unverzüglich abzuwickeln. Die ADCADA Investments AG PCC hatte unter der Bezeichnung „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ ebenfalls unerlaubt Gelder angenommen.
Die unmittelbare Folge der BaFin-Anordnungen: Wegen der fehlenden Erlaubnis müssen die Anlegergelder unverzüglich zurückgezahlt werden.
Auch die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hatte bereits vor den Produkten adcada.healthcare Anleihe, adcada.money Hypozins und adcada.money Festzins gewarnt. Wegen mehrerer Verstöße gegen das Prospektrecht hat sie Adcada untersagt, diese Anleihen weiter in Liechtenstein anzubieten.
Inzwischen läuft das vorläufige Insolvenzverfahren nicht nur bei der konzernleitenden GmbH, sondern auch bei den zahlreichen ihrer Unterfirmen:
- Adcada.Shop GmbH & Co. KG, Az.: 60 IN 369/20
- Adcada.Marketing GmbH & Co. KG, Az.: 60 IN 370/20
- Adcada.Immo GmbH, Az.: 62 IN 371/20
- Adcada.Finance GmbH, Az.: 62 IN 372/20
- Adcada.Capital GmbH, Az.: 61a IN 373/20
- Adcada.Fashion GmbH, Az.: 60 IN 374/20
Ihre Rechte – JACKWERTH Rechtsanwälte helfen
Als Anleger sind Sie nicht wehrlos, sondern haben Rechte. Sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird können Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Bei der Anmeldung helfen wir Ihnen gerne. Unabhängig davon können Ihnen auch Schadensersatzansprüche zustehen. Als Altersvorsorge taugte eine Geldanlage bei der Adcada nicht. Zudem hätten Sie über die erheblichen Risiken bis hin zum Totalverlust verständlich und umfassend aufgeklärt werden müssen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Rostock wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Über Ihre rechtlichen Möglichkeiten berät Sie gerne Frau Rechtsanwältin Jackwerth in einem kostenfreien telefonischen Erstgesprächs. Zu beachten sind allerdings die laufenden Fristen.