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asuco Vertriebs GmbH: BaFin-Warnung wegen fehlender Verkaufsprospekte

Bei der Entscheidung für eine attraktive Geldanlage hilft der Verkaufsprospekt. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jetzt aber am 13. Juni 2024 feststellte, bietet die asuco Vertriebs GmbH nachrangige Namensschuldverschreibungen der asuco Immobilien-Sachwerte GmbH & Co.KG ohne erforderlichen Verkaufsprospekt an. Betroffen sind die Angebote „Zweitmarkt Zins 35-2023“ und „Zwei-MarktZins 43-2023“.

Die asuco Unternehmensgruppe

Die asuco Unternehmensgruppe wurde 2009 in Oberhaching gegründet und ist auf Investitionen im Zweitmarkt für geschlossene Immobilienfonds (AIF) spezialisiert. Das Unternehmen bietet hauptsächlich Schuldverschreibungen der Serie Zweitmarkt Zins an, die es Anlegern ermöglichen, indirekt in stabile und wertbeständige Immobilien zu investieren. Bisher hat die Gesellschaft etwa 675 Millionen Euro eingeworben.

asuco – Nachrangige Schuldverschreibungen

asuco bietet nachrangige Schuldverschreibungen an. Nachrangige Schuldverschreibungen sind Anleihen, bei denen die Ansprüche der Anleger im Insolvenzfall erst nach denen der vorrangigen Gläubiger bedient werden. Das heißt im Klartext: Anleger gewähren einem Unternehmen ein unbesichertes Darlehen und müssen sich bei Insolvenz mit ihrer Forderung hinter sämtlichen anderen Gläubigern anstellen. Um das enorme Totalverlustrisiko zu kompensieren, werden in der Regel höhere Zinsen versprochen.

asuco – Kein Verkaufsprospekt

Die Finanzaufsicht BaFin sah jetzt Anhaltspunkte dafür, dass die asuco Vertriebs GmbH in Deutschland Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt anbietet. § 6 Vermögensanlagengesetz verpflichtet Anbieter, einen Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. In diesen Unterlagen müssen Anleger über wesentliche Risiken informiert werden. Das gilt vor allem bei komplexen Produkten wie nachrangigen Schuldverschreibungen, bei denen über das Risiko eines Totalverlustes aufgeklärt werden muss.

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Die Warnung der BaFin ist regelmäßig ein starkes Alarmsignal für Verbraucher. Wenn auch Sie Ihr Geld dort eingezahlt haben, empfehlen wir eine Überprüfung Ihrer Ansprüche. Als erfahrene Experten klären wir Ihre Ansprüche und besprechen die weiteren Möglichkeiten mit Ihnen.

 

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