LG Ravensburg: Kunde spart bei easyCredit-Rückzahlung

Für große Ausgaben fehlt oft das Geld. Gerne greifen Verbraucher dann auf Darlehen zurück. Wenn das Darlehen aber nicht zurückgezahlt werden kann, macht die Bank Ernst. Das Landgericht (LG) Ravensburg entschied am 25. April 2023, dass ein Verbraucher einen Teil seines Darlehens gar nicht beziehungsweise in Raten zurückzahlen muss (Aktenzeichen: 2 O 261/23). Der Kunde spart dadurch derzeit 6.000 Euro.

Verbraucher schloss easyCredit-Darlehensvertrag ab

Ein Verbraucher schloss im Jahr 2021 einen easyCredit-Darlehensvertrag bei einer Online-Bank ab. Die Bank stellte ihm daraufhin eine Darlehenssumme in Höhe von 7.500 Euro zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Sollzinsen und der Kosten für eine Restkreditversicherung summierte sich der Rückzahlungsbetrag auf insgesamt 14.111,68 Euro. Dieser sollte in 84 monatlichen Raten zu je 169 Euro zurückgeführt werden, wobei als Schlussrate 84,68 Euro vorgesehen war.

Darlehen wurde nicht zurückgezahlt

Der Mann kam seinen Zahlungsverpflichtungen zunächst nach, geriet aber Anfang Jahr 2022 in Zahlungsrückstand. Nach mehrfacher Mahnung kündigte die Bank das Darlehen im Juni 2022 und stellte die Restforderung in Höhe von 10.081,15 Euro fällig. Unter Berücksichtigung der Restkreditversicherung sollte der Verbraucher noch eine Restforderung von 8.158,58 Euro zahlen. Da auch diese Summe nicht gezahlt wurde, ging die Bank vor Gericht. Ihr stünde ein Anspruch auf die Rückzahlung des Geldes aus dem Darlehensvertrag zu.

LG befindet Darlehensvertrag für nichtig – Verbraucher spart Geld

Das LG prüfte den Darlehensvertrag auf Herz und Nieren und stellte sich zumindest teilweise hinter den Verbraucher. Nach Ansicht des Gerichts war der Darlehensvertrag sittenwidrig und damit nichtig. Der Effektivzinssatz wies mit 11,11 Prozent ein auffälliges Missverhältnis zur Darlehensgewährung auf. Nach der Zinsstatistik SUD 115 sei der Grenzwert zwar zahlenmäßig nicht erreicht. Weil aber auch die Provision mit 11,7 Prozent nicht mehr marktüblich sei, ergäbe sich ein sittenwidriges Missverhältnis. Der Vertrag ist nichtig. Der Bank steht damit nur ein Anspruch in Höhe von 6.993 Euro nebst Verzugszinsen zu, wobei lediglich ein Betrag von 2.317,85 Euro sofort fällig war, der weitere Teil aber erst in Raten. In jedem Fall spart der Verbraucher Geld.

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