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Update im Wirecard Skandal: Insolvenzverfahren eröffnet und Untersuchungsausschuss kommt

Es kommt Bewegung in einen der größten Finanzskandale der deutschen Finanzgeschichte. Das Amtsgericht München hat mit dem Aktenzeichen 1542 IN 1308/20 das Insolvenzverfahren über die Wirecard AG eröffnet. Anleger können nun ihre Forderungen anmelden. Zudem haben sich heute neben der AfD, der FDP und der Linken jetzt auch die Grünen für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Fall Wirecard ausgesprochen. Wirecard hatte im Juni wegen Fehlbuchungen im Umfang von 1,9 Milliarden Euro Insolvenz angemeldet. Das Unternehmen wies ein nur vermeintliches Wachstum auf und hatte mit dem Erwerb zahlreicher Gesellschaften erhebliche Überkapazitäten geschaffen. Dies führte zu hohen Verlusten und zu einem erheblichen Missverhältnis zwischen den vorhandenen und den tatsächlich benötigten Ressourcen im Konzern. Die Staatsanwaltschaft in München prüft vor diesem Hintergrund, ob seit 2015 Scheingewinne ausgewiesen worden sind. Der Schaden wird derzeit mit 3,2 Milliarden Euro beziffert. Ex-Vorstand Braun sitzt (wieder) in Untersuchungshaft, während sich Ex-Vorstand Marsalek weiterhin auf der Flucht befindet.

Anleger: Forderungen anmelden

Nachdem nunmehr nach dem vorläufigen Insolvenzverfahren das reguläre Insolvenzverfahren am 25. August 2020 vor dem Amtsgericht München eröffnet wurde, können Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Zeit haben die Anleger dafür bis zum 26. Oktober 2020. Nur die ordnungsgemäß zur Tabelle angemeldeten Forderungen werden bei der Verteilung berücksichtigt. Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte hilft Anlegern bei der Forderungsanmeldung.

Gläubigerversammlung und Berichtstermin

Die erste Gläubigerversammlung mit dem Berichtstermin findet am 18. November 2020 statt, voraussichtlich im Löwenbräukeller in München. Die Gläubigerversammlung ist nicht öffentlich. Gläubiger können sich aber anwaltlich vertreten lassen. Die Kanzlei JACKWERTH Rechtsanwälte vertritt geschädigte Anleger in der Gläubigerversammlung. Gerne können sich daher betroffene Anleger anmelden, um sich vertreten zu lassen.

Schadensersatzansprüche prüfen lassen

Die wirtschaftliche Lage von Wirecard ist nicht gut. Es ist daher zu erwarten, dass die Insolvenzmasse nicht allzu groß und daher die Insolvenzquote gering sein wird. Die Insolvenzquote gibt an, wie viel Prozent jeder Gläubiger von der von ihm angemeldeten Forderung enthält. Unabhängig von dem Insolvenzverfahren dürften Anlegern hier Schadensersatzansprüche zustehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schadensersatzansprüche gegen Ihre Bank oder Ihren Finanzberater wirtschaftlich aussichtsreicher sind als gegenüber anderen Beteiligten. Hat der Berater Sie nicht ordnungsgemäß beraten, hat er sich schadensersatzpflichtig gemacht.

JACKWERTH Rechtsanwälte helfen!

Wenn auch Sie Geld im Wirecard-Skandal verloren haben und nicht genau wissen, wie Sie sich am besten verhalten sollen oder im Insolvenzverfahren vertreten werden möchten, dann vereinbaren Sie dazu gerne einen Termin zu einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch mit der Fachanwältin Angelika Jackwerth.

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